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Umsatzsteuersenkung auf Gas- und Fernwärmelieferungen sowie Inflationsbonus mangelhaft

Umsatzsteuersenkung auf Gas- und Fernwärmelieferungen sowie Inflationsbonus mangelhaft

Ampel verkennt Not der Steuerpflichtigen

Heute hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der Berichterstatter Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Das heute beschlossene Gesetz sieht u.a. vor, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis Ende 2024 einen steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsbonus von bis zu 3.000 Euro zahlen können. Anerkennenswert ist, dass manche Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre Mitarbeiter bei der Überwindung der Energiekrise unterstützen. Ähnlich wie beim Coronabonus werden das aber wieder nur Unternehmen zahlen können, die nicht selbst in Schwierigkeiten sind.

Die Bundesregierung hätte zeitgleich eine Entlastung derjenigen Arbeitskräfte auf den Weg bringen müssen, die hier nicht profitieren.“

Fritz Güntzler: „Auch die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen auf sieben Prozent bis Ende März 2024 greift zu kurz. Die Steuersenkung hilft energieintensiven Branchen nicht. Auch übersieht die Ampel bei dieser Entlastung viele Steuerpflichtige. Nur ca. die Hälfte aller Haushalte heizen mit Gas. Häufig wird auch mit Öl geheizt, auf das weiterhin 19 % anfallen. Deshalb fordern wir seit letztem Frühjahr, die Energiesteuer auf alle Energieerzeugnisse auf das unionsrechtliche Mindestmaß zu senken.

Direkt im Anschluss an die Sitzung des Finanzausschusses lädt die Koalition zu einer Sondersitzung für heute Abend ein, weil sie jetzt doch unserem Antrag zustimmen will, auch die Fernwärme zu begünstigen - ohne Anhörung, ohne Beratung: ein unterirdisches Verfahren bei Milliardenanträgen.“