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Weitere Bundesförderung für Schulen in Thüringen

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat gestern Abend einen Vorschlag zum Ganztagsförderungsgesetz gemacht. Der Bundestag wird heute darüber abstimmen.

Kernpunkt der Einigung ist, dass nunmehr mit den Bundesmitteln in Höhe von 3,5 Mrd. € auch die Steigerung der Qualität bestehender Betreuungsplätze finanziert werden kann. Bisher mussten bei den Maßnahmen zwingend neue Plätze geschaffen werden.

Da in Thüringen bereits jetzt die Betreuungsquote mit 85% sehr hoch ist, wäre Thüringen ansonsten weitgehend leer ausgegangen.

Thüringen wird von den 3,5 Mrd. € rund 92 Mio. € erhalten. Für Erfurt sind das geschätzte 9,2 Mio. €, für Weimar rund 2,7 Mio. €

Zudem beteiligt sich der Bund nunmehr mit einer Förderquote von 70% statt wie bisher 50% am Ausbau. Außerdem erhöht sich die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten schrittweise bis 2030 auf 1,3 Mrd. €. Auch hiervon wird Erfurt rund 3,4 Mio. € und Weimar rund 390.000 € erhalten.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder entlastet Eltern und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich bin froh, dass wir nun eine Einigung gefunden haben und der Rechtsanspruch zum 1. August 2026 in Kraft treten kann.