Weihnachten

Unterstützung für Weihnachtsmärkte und Schausteller

Unterstützung für Weihnachtsmärkte und Schausteller

Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten können die bis Ende März verlängerte Corona-Überbrückungshilfe nutzen. Zudem erhalten sie einen zusätzlichen modifizierten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss.

Dazu die Thüringer Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann:

„Die Absage zahlreicher Weihnachtsmärkte hat die Branche hart getroffen. Viele hatten nach den Absagen im vergangenen Jahr auf etwas Normalität gehofft. Umso wichtiger ist es, dass die Schausteller, Marktleute und Veranstalter nun nicht mit dem finanziellen Schaden alleingelassen werden.

Bei einem Umsatzrückgang von 70 Prozent erhalten sie 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten. Das sind beispielsweise Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung und Versicherungen. Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 erhalten sie zudem einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss von 50 Prozent des Fixkostenzuschusses. Hat ein Unternehmer also bspw. Fixkosten von 100.000 € bei einem Umsatzrückgang von 70 Prozent, erhält er 90.000 € Fixkostenzuschuss und zusätzlich 45.000 € Eigenkapitalzuschuss. Auch die Abschreibung von unverkäuflich gewordenen Saison- oder verderblichen Waren ist weiterhin möglich.“