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Finanzministerium geht gegen Steuerbetrug bei Corona-Bürgertests vor

Finanzministerium geht gegen Steuerbetrug bei Corona-Bürgertests vor

Bundesregierung beschließt Meldepflicht für Zahlungen an Leistungserbringer von Schnelltests

Heute hat die Bundesregierung die Änderung der Mitteilungsverordnung beschlossen. Dazu erklärt Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag:

"Es ist gut, dass die Bundesregierung heute die Änderung der Mitteilungsverordnung auf den Weg gebracht hat. Damit werden zukünftig die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, sämtliche Zahlungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 an Betreiber von Corona-Teststationen an den Fiskus zu melden. Dies erlaubt den Finanzbehörden, die seitens der Betreiber erklärten Einnahmen mit den nun zu meldenden Einnahmen abzugleichen.

Die meisten Anbieter von Testleistungen erfüllen ihre Aufgabe ordnungsgemäß. Allerdings haben die Berichte der vergangenen Monate offengelegt, dass es auch Betrüger unter den Anbietern gibt. Vermeintlich durchgeführte Tests wurden schlicht erfunden. Da ist es naheliegend, dass solche Anbieter auch falsche Angaben in ihren Steuererklärungen machen.

Deshalb ist überfällig, dass das Bundesfinanzministerium nun handelt. Mit der Änderung der Mitteilungsverordnung schafft es endlich die Rahmenbedingungen dafür, dass die Finanzämter die erklärten Einnahmen von Corona-Testbetreibern verifizieren können. Dies ist auch im Eigeninteresse des Bundesfinanzministeriums, da der Bund seit dem 8. März 2021 die Kosten für die kostenlosen Bürgertests übernimmt.

Nun gilt es, die Verordnung möglichst zügig zu erlassen. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrats, der am 17. September 2021 wieder tagt."