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Einrichtungsbezogene Impfpflicht ausweiten

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ausweiten

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie werden Regelungen geschaffen, nach denen in bestimmten Bereichen nur noch vollständig geimpfte oder genesene Personen tätig sein sollen. Allerdings sieht dieser Katalog keine Lehrerinnen und Lehrer und auch keine Kindergärtnerinnen und Kindergärtner vor.

Dazu die Thüringer Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann:

„Derzeit breitet sich die Pandemie unter Kindern und Jugendlichen in extremem Maß aus. In einigen Regionen in Thüringen ist die 7-Tage-Inzidenz bei Kindern dreimal so hoch wie bei Erwachsenen. Zur Aufrechterhaltung des Schul- und Kinderbetreuungssystems sowie zum Schutz der Kinder, die sich oftmals noch nicht impfen lassen können, halte ich es deshalb für zwingend, dass in diesem Bereich nur geimpfte oder genesene Personen tätig sein dürfen.

Ich hätte mir gewünscht, dass eine entsprechende Änderung in den Gesetzentwurf aufgenommen worden wäre. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag im Ausschuss eingebracht. Leider hat er nicht die notwenige Mehrheit erhalten.

Da der Gesetzentwurf den Ländern eine längere Übergangsfrist für bereits bestehende Maßnahmen einräumt und weitere wichtige Reparaturen an dem in der letzten Sitzungswoche beschlossenen Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorsah, habe ich dem Gesetzentwurf von SPD, FDP und Grünen trotzdem zugestimmt.“