Ampel-Koalition hat erhebliche Verbindlichkeiten bei der Finanzplanung nicht berücksichtigt

Voraussichtlich soll der Bund mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 10 bis 15 Milliarden Euro rechnen dürfen. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Antje Tillmann:

„Die Ampel-Koalitionäre sollten die erhofften Mehreinnahmen nicht verplanen, ohne die im Sondierungspapier nicht eingepreisten Probleme einzurechnen. Aufgrund mehrerer Gerichtsurteile ist der künftige Finanzminister verpflichtet, zeitnah teure Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen:

Die Reform der Rentenbesteuerung schlägt nach Berechnungen des IW Köln mit 1 Milliarde Euro jährlich zu Buche. Über den Zeitraum von 40 Jahren soll die Reform knapp 40 Milliarden Euro allein den Bund kosten. Am 31. Mai 2021 hatte der Bundesfinanzhof geurteilt, dass künftig eine potentielle Doppelbesteuerung der Renten drohe. Bisher hat der Bundesfinanzminister keinen Gesetzentwurf vorgelegt, obwohl die drohende Doppelbesteuerung mit jeder Rentenerhöhung steigt.

Fast zeitgleich hat das Bundesverfassungsgericht am 8. Juli entschieden, dass der für Steuererstattungszinsen fingierte Zinssatz in Höhe von 6 Prozent fernab der Realität ist. Als Union haben wir uns für einen Zinssatz von 3 Prozent ausgesprochen. Ein weiteres Urteil zur Verzinsung der Pensionsrückstellungen droht mit dem gleichen Ergebnis. Die Anpassungskosten dürften dann bis zu 18 Milliarden Euro im Jahr betragen.

Schließlich sollte auch der Steuertarif aufgrund der hohen Inflation an die kalte Progression angepasst werden.

Seit Jahren neutralisieren wir die kalte Progression zugunsten der Steuerpflichtigen. In der Vergangenheit war diese Inflation mit 1-1,5 Prozent recht niedrig. Ausgerechnet in diesem und in den kommenden Jahren, wo die Inflation wieder anzieht, sehen die kommenden Koalitionspartner überhaupt keine Anpassungen für Bürgerinnen und Bürger vor. Auf die Steuerpflichtigen läuft damit eine Steuererhöhung von rund 4,6 Milliarden Euro zu. Das werden wir, insbesondere der FDP, nicht durchgehen lassen.

Hintergrund

Als kalte Progression wird der Anstieg des durchschnittlichen Steuersatzes der Einkommensteuer bezeichnet, der auf Lohn- und Gehaltserhöhungen zurückzuführen ist, die lediglich den Preisanstieg ausgleichen.