Steuer

Verlängerung der Steuererklärungsfrist schnell umsetzen

Verlängerung der Steuererklärungsfrist schnell umsetzen

Das Kabinett hat heute die Formulierungshilfe zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung – Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 beschlossen. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:

„Die Steuerberaterinnen und Steuerberater leisten in der Corona-Krise einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatliche Hilfe bei den betroffenen Unternehmen ankommt. Um die steuerberatenden Berufe dabei zu unterstützen, haben die Koalitionsfraktionen ein Gesetzgebungsverfahren zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist initiiert. Heute hat sich das Bundeskabinett auf unsere Initiative hin auf die Verlängerung der Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 auf den 31. August 2021 geeinigt. Wir werden jetzt dafür sorgen, dass die Änderungen schnellstmöglich im Bundestag beschlossen werden.“