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Stärkung des Startup- und Fondsstandorts Deutschland dringend nötig

Stärkung des Startup- und Fondsstandorts Deutschland dringend nötig

Beginn der parlamentarischen Beratungen

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beraten. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Mit dem Gesetzentwurf soll der Startup-Standort Deutschland gestärkt werden. Damit Startups Mitarbeitern im internationalen Wettbewerb bessere Angebote machen können, soll die Beteiligung von Mitarbeitern am Startup steuerlich attraktiver werden. Dafür werden wir zunächst den einkommensteuerlichen Freibetrag auf 1.440 € vervierfachen. Außerdem entlasten wir die Mitarbeiter, indem Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Zeitpunkt ihrer Ausgabe nicht unmittelbar versteuert werden müssen.

Hier bietet der Gesetzentwurf jedoch noch Verbesserungspotenzial. Wir wollen eine Besteuerung erst nach 15 Jahren. Auch die Besteuerung beim Arbeitgeberwechsel wollen wir überprüfen. Zudem müssen auch mittelbare Beteiligungsformen als Mitarbeiterkapitalbeteiligung in die neuen Regelungen einbezogen werden. So stellen wir sicher, dass sich der Startup-Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb behaupten wird.

Fritz Güntzler: „Die Verbesserungen zu der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen stehen zu Recht im Fokus der Diskussionen. Die Vorschläge des Finanzministers sind zu kurz gegriffen und mutlos. Hier hinken wir im internationalen Vergleich noch deutlich hinterher. Dies gilt aber auch für den Fondsstandort Deutschland. Auch hier gibt es Handlungsbedarf. Es ist zum Beispiel vollkommen unklar, warum es das BMF versäumt hat, Sonderregelungen für Entwicklungsförderfonds zu schaffen. Um die globalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, sind Investitionen in Entwicklungsländer zwingend notwendig. Sie stärken die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungsländern und verbessern die Zukunftsperspektiven der Menschen vor Ort. Entwicklungsförderfonds sollen diese Investitionen auch für private Anleger ermöglichen. Das aktuelle Recht erschwert dies jedoch. Daher brauchen wir schnell eine gesetzliche Änderung.

Doch auch die Umsatzsteuerregelungen zu Wagniskapitalfonds bedürfen noch der Nachbesserungen. Mit Blick auf die geplante Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen für Wagniskapitalfonds ignoriert das BMF mal wieder sämtliche Warnsignale aus der Wirtschaft. Die geplante untergesetzliche Regelung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Es fehlt an einer klaren gesetzlichen Definition des Wagniskapitals. Ein BMF-Schreiben ist da aus unserer Sicht nicht ausreichend. Der Bundesfinanzminister ignoriert das rechtsstaatliche Erfordernis, dass eine so wesentliche Entscheidung, wie der Umfang einer Steuerbefreiung, gesetzlich zu regeln ist. Daher werden wir uns für eine gesetzliche Definition einsetzen!“