At2019 Familie

Weitere Entlastungsstufe für Familien gezündet

Weitere Entlastungsstufe für Familien gezündet

Der Bundestag berät morgen in erster Lesung das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (2. FamEntlastG). Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Johannes Steiniger:

„Mit dem Gesetz setzen wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes um. Nach der letzten Erhöhung um 10 Euro zum 1. Juli 2019 legen wir jetzt nochmal 15 Euro pro Monat oben drauf. Damit erhält jede Familie pro Kind insgesamt 300 Euro pro Jahr mehr. Parallel erhöhen wir mit diesem Gesetz auch den Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro.

Beides haben wir als Koalition versprochen. Beides halten wir als Koalition ein. Nach dem in dieser Woche angelaufenen Kinderbonus von 300 Euro zünden wir damit eine weitere Entlastungsstufe für diejenigen, die besonders stark unter der Corona-Pandemie leiden. Familien in Deutschland mussten in den letzten Wochen und Monaten viel jonglieren zwischen Schularbeit mit den Kindern und Home Office oder Kurzarbeit. Mit diesen Entlastungen wollen wir zumindest finanziell Druck von ihren Schultern nehmen.

Zusätzlich profitieren alle Steuerpflichtigen durch die Anhebung des Grundfreibetrages und die Verhinderung der kalten Progression. So wird der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern fällig werden, zum kommenden Jahr von 9.408 Euro auf 9.696 Euro angehoben. 2022 steigt der Betrag dann auf fast 10.000 Euro. Durch die Verschiebung der Tarifeckwerte steigt die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, von 57.052 Euro in zwei Schritten bis 2022 auf ein Jahreseinkommen von 58.788 Euro.

Insgesamt führen die Maßnahmen zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund zwölf Mrd. Euro jährlich. Damit bringen wir heute eines der größten steuerlichen Entlastungspakete dieser Legislaturperiode auf den Weg.

Des Weiteren begrüßen wir die Anpassung des Behinderten Pauschbetrages, die auch heute in erster Lesung beraten wurde. Diese Anpassung ist ein Schritt, auf die viele Betroffene angesichts der Lohn- und Preisentwicklung seit 1975 lange gewartet haben.“