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Opposition wirkt

Opposition wirkt

Wirtschaftsminister verlängern Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis 30.09.2024

Auf unser Drängen haben die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern heute vereinbart, die Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024 verlängern zu wollen. Dazu erklären unsere finanzpolitische Sprecherin, Antje Tillmann, und unsere wirtschaftspolitische Sprecherin, Julia Klöckner:

Antje Tillmann: „Seit Februar fordern wir, die Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen zu verlängern. Heute hat die Ampel unseren Antrag in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Dies macht Hoffnung, denn auch die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben heute vereinbart, dass die Abgabefrist bis zum 30. September 2024 verlängert werden soll. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, obwohl wir uns auch eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2024 vorstellen konnten.

Auch fordern wir, die Prüfung der Schlussabrechnungen sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung risikoorientiert vorzunehmen. Zweckmäßig wäre es, bei der Prüfung der Corona-Schlussabrechnungen ein Risikomanagementsystem wie bei der Steuererhebung oder der Geldwäschebekämpfung einzusetzen. Damit könnte insbesondere erreicht werden, dass sich die Bewilligungsstellen der Länder auf die Bearbeitung tatsächlich prüfungsbedürftiger Fälle konzentrieren.

Julia Klöckner: „Nach wie vor dominiert bei der Ampel eine Kultur des Misstrauens gegen Unternehmer. Es braucht endlich einen Mentalitätswechsel in der Bundesregierung, Wirtschaft ist kein Feind, sondern Partner und Ermöglicher! Deshalb: Mehr Wertschätzung für diejenigen, die Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen. Das bedeutet hier konkret: Unternehmen sowie prüfende Dritte brauchen mehr Zeit, um Rückfragen der Bewilligungsstellen zu beantworten. Derzeit sind Rückfragen innerhalb einer systemvorgesehenen Frist von 14 Tagen zu beantworten. Diese Frist kann bei den prüfenden Dritten und Unternehmen regelmäßig nicht eingehalten werden. Bund und Länder wollen diese Frist auf 21 Tage ausdehnen. Wir hatten gefordert, Unternehmen und prüfenden Dritten eine Antwortfrist von mindestens vier Wochen einzuräumen.“