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Ampel missachtet eigenes Gesetz zur Geldwäschebekämpfung

Ampel missachtet eigenes Gesetz zur Geldwäschebekämpfung

Nach mehr als sechs Monaten hat das FIU-Kontrollgremium noch immer nicht getagt

Im November 2023 trat auf Beschluss des Bundestages eine gesetzliche Regelung in Kraft, nach der ein Gremium spätestens alle sechs Monate über die Erfüllung der Aufgaben der Financial Intelligence Unit (FIU) geheim unterrichtet wird. Dazu ist es mehr als sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes jedoch noch nicht gekommen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:

Antje Tillmann: „Mit dem Gesetz zur risikobasierten Arbeitsweise der FIU hat die Ampel-Koalition der FIU im vergangenen Jahr einen großen Ermessensspielraum in der Frage eingeräumt, Geldwäscheverdachtsfälle genauer zu untersuchen oder eben dies zu unterlassen. Eine wirksame parlamentarische Kontrolle ist daher unerlässlich. Das vorgebliche Interesse der Ampel, mit einem eigenen parlamentarischen Gremium zur Arbeit der FIU Transparenz und Kontrolle zu ermöglichen, erweist sich als leeres Gerede. Entgegen den Vorgaben des zugrundeliegenden Gesetzes hat dieses Gremium sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes noch immer nicht getagt.“

Matthias Hauer: „Eine enge parlamentarische Kontrolle der FIU wäre angesichts der großen Bearbeitungsrückstände der Vergangenheit und der von der Ampel nachträglich legalisierten Verwendung der Risikofilter dringend notwendig. Diese Kontrolle wird von der Bundesregierung permanent erschwert. Auch das FIU-Gremium wurde mehr als sechs Monate nach dessen Verankerung im Geldwäschegesetz, für das der Finanzausschuss zuständig ist, trotz unseres Drängens noch gar nicht konstituiert. Mit ihrer durchsichtigen Verzögerungstaktik, die eine frühzeitige bessere Kontrolle der FIU durch das Gremium verhindert hat, spottet die Ampel-Koalition ihrem eigenen Gesetz.“