Weltkindertag mahnt Regierung zum schnellen Handeln beim Kinderschutz

Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Dienstag seine Entscheidung zur Speicherung von Verbindungsdaten verkündet. Bei schweren Straftaten ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorratsspeicherung möglich.

Hierzu die Thüringer Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann:

„Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Er hat dem Gesetzgeber aber die Möglichkeit gelassen, die IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität – wie Kindesmissbrauch – speichern zu lassen. Die Bundesregierung muss nun unverzüglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage schaffen.

Laut BKA konnten im vergangenen Jahr 2.150 in Deutschland nachweislich begangene Fälle von Kinderpornografie mit zugrunde liegendem Kindesmissbrauchs wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden. Viele dieser Kinder werden bis heute gequält! Dies muss für die Regierung ein Alarmsignal sein. Das Internet darf nicht zum rechtsfreien Raum werden. Wir dürfen bei schweren Verbrechen nicht auf effektive Ermittlungsansätze verzichten. Täter schwerer Verbrechen müssen auch im Internet von den Ermittlern identifiziert werden können. Der heutige Weltkindertag sollte die Ampel-Parteien in der Bundesregierung aufrütteln. Die Luxemburger Richter haben der Regierung gezeigt, welchen Handlungsspielraum sie zur Rettung von Kindern vor Missbrauch hat. Sie muss ihn jetzt endlich nutzen!“