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Impfpflicht war nie vorgesehen

Impfpflicht war nie vorgesehen

Was sah der ‚Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ bzgl. eines Immunitätsnachweises vor?

Eine oft in diesem Zusammenhang diskutierte Impfpflicht war nie vorgesehen. Vielmehr sollte eine nachvollziehbare und einheitliche Immunitätsdokumentation mehr Freiheiten für den Einzelnen wahren und Ausnahmen von den Alltagsbeschränkungen begründen. So könnten beispielsweise Pflegeheime ohne Beschränkungen Besucher zulassen, die ihre Immunität nachweisen, Väter könnten ohne Einschränkungen bei der Geburt Ihrer Kinder dabei sein.

Allerdings kann derzeit wissenschaftlich leider noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, ob durch vorhandene Antikörper (etwa wegen einer überstandenen Infektion) eine ausreichende Immunität vorhanden ist. Auch eine fehlende Ansteckungsfähigkeit aufgrund eines ausreichenden Impfschutzes kann derzeit nicht sichergestellt werden, da kein Impfstoff zur Verfügung steht.

Ein solcher Immunitātsausweis hätte auch schwierige ethische Folgen. So könnten Versicherungen bei der Kostenfragen auf einen Immunitätsausweis bestehen oder Arbeitgeber einen solchen fordern. Wegen dieser ethischen Fragen haben wir dieses Anliegen aus dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren herausgelöst und den Ethikrat angerufen.

Die Debatte zum geänderten Gesetzentwurf im Bundestag können Sie am Donnerstag zwischen 12.05 Uhr und 12.40 Uhr live verfolgen: https://www.bundestag.de/mediathek.