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Mittagsverpflegung für Kinder sicherstellen

Mittagsverpflegung für Kinder sicherstellen

Kommunen müssen Bundesunterstützung schnell umsetzen

Durch das in der vergangenen Woche im Bundestag auf den Weg gebrachte Sozialschutzpaket II wird u.a. sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets weiter versorgt werden können. Dies gilt auch für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen.

Ziel ist es, die warme Mittagsverpflegung während der Corona-Pandemie weiter für Kinder und Jugendliche aus dem Bildungspaket zu bezahlen, auch wenn sie nicht in den Einrichtungen zusammenkommen können.

„Der Bund stellt eine weitere Finanzierung der Mittagsverpflegung sicher. Ich habe mich daher an die zuständigen Beigeordneten in Erfurt und Weimar gewendet, um schnellstmöglich eine Umsetzung zu garantieren. Da die Schulen jetzt teilweise wieder öffnen, könnte eine Abholung angeboten werden. Auch über die Werkstätten für behinderte Menschen und sozialen Träger wäre eine Versorgung möglich.“

Hintergrund:

Die Schließung von Schulen, Kindertagesstätten und der Kindertagespflege und der damit verbundene Wegfall der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung wirkt sich insbesondere auf Kinder und Jugendliche aus Familien sehr nachteilig aus, für die warme Mittagsmahlzeiten ansonsten über das sogenannte Bildungspaket in den Existenzsicherungssystemen finanziert wird.

Laut Gesetzentwurf darf ein warmes Mittagessen nun auch an Kinder und Jugendliche ausgegeben werden, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG oder dem BKGG haben, wenn sie sich wegen der Corona-Epidemie nicht in einer Schule, Kindertagesstätte oder Kinderpflege aufhalten.