Forschung

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Tillmann/de Maizière: Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Unterstützung gerade für kleine und mittlere Betriebe

Im Bundeskabinett wurde heute der Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FzulG) beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Thomas de Maizière:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass das Bundeskabinett heute den Gesetzentwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte steuerliche Forschungsförderung beschlossen hat. Die neue Forschungszulage wird gerade kleine und mittelständische Betriebe dabei unterstützen, noch mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren. Gemeinsam mit der bewährten Projektförderung ist sie ein wichtiges Instrument, um die Attraktivität und Innovationskraft des Forschungsstandortes Deutschland weiter zu stärken.

Der heute beschlossene Gesetzentwurf ist das Ergebnis intensiver Beratungen zwischen den beteiligten Ministerien und den Koalitionsfraktionen im Bundestag. Er geht aus Sicht der Union in die richtige Richtung und enthält viele Elemente, die uns wichtig sind. Einige Punkte wie etwa die möglichst bürokratiearme und effiziente Ausgestaltung des Antrags- und Zuwendungsverfahrens werden aber im nun anstehenden parlamentarischen Prozess weiter zu beraten sein. Ziel ist und bleibt es, dass das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2020 in Kraft treten kann."