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Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Monatshygieneprodukte

Tillmann spricht sich für Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Monatshygieneprodukte aus

Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in ihrer gestrigen Sitzung für eine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent auf Produkte der Monatshygiene wie z.B. Tampons ausgesprochen. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann:

„Die Anwendung des Regelsteuersatzes auf Produkte der Monatshygiene wie Tampons oder Binden ist weder inhaltlich noch steuersystematisch zu begründen. Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb für eine Aufnahme der Produkte in den Kreis der mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belegten Waren ein. Die Verbraucherinnen sind nach der Änderung gebeten, bei ihrem Kaufverhalten zu prüfen, ob der Vorteil von 12 Prozent Mehrwertsteuer dann auch tatsächlich an sie weitergegeben wird.“


Hintergrund: Während die meisten Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wie Grundnahrungsmittel, Druckerzeugnisse, aber auch Kulturveranstaltungen seit 1968 mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belegt werden, sind Damenhygieneartikel dem vollen Steuersatz von 19 Prozent unterworfen. Mehrere Online-Petitionen setzen sich für eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ein. Die für alle Mitgliedstaaten geltende Mehrwehrsteuer-systemrichtlinie ermöglicht es, einen ermäßigten Steuersatz auf Monatshygieneprodukte einzuführen. Von dieser Möglichkeit haben bereits einige Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht. Anders ist die europarechtliche Situation bei den viel diskutierten Babywindeln: Hier ermöglicht die Mehrwertsteuersystemrichtlinie es nicht, den ermäßigten Steuersatz zu erheben.