Ausschuss

Interessen von kleinen und mittleren Versicherern berücksichtigen

Tillmann/Brodesser: Interessen von kleinen und mittleren Versicherern müssen ausreichend berücksichtigt werden

Beim Überprüfungsprozess Solvency II unnötige Bürokratie vermeiden

Die Arbeitsgruppe Finanzen hat zum anstehenden Überprüfungsprozess von Solvabilität II im Jahr 2020 ein Positionspapier vorgelegt. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Carsten Brodesser:

"Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 4. Juni 2019 ein Positionspapier zur geplanten Überprüfung des Solvabilität II (SII) Regelwerks im Jahr 2020 verabschiedet. SII bildet das einheitliche Aufsichtsregelwerk im Versicherungswesen in der EU. Neben einer Prüfung der Solvenzkapitalanforderungen stehen auch mögliche Verbesserungen bzw. Erleichterungen bei den Berichtspflichten für Versicherungsunternehmen zur Diskussion.

In ihrem Positionspapier legt die Arbeitsgruppe besonderen Wert auf die Präzisierung der zukünftigen Rolle der EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung). Darüber hinaus ist ein zentrales Anliegen die Berücksichtigung des Grundsatzes der Proportionalität während des Überprüfungsprozesses. Er besagt, dass die Erfüllung der Anforderungen des Regelwerks von der Art, dem Umfang und der Komplexität der Risiken abhängt, denen sich ein Versicherungsunternehmen gegenübersieht.

Ähnlich wie im Bankensektor hat Deutschland auch im Versicherungsbereich viele kleine und mittelständische Versicherer, deren Risiken - für sich alleine, aber auch für das gesamte Finanzsystem - nicht mit denen großer Versicherer zu vergleichen sind.

Die Arbeitsgruppe der CDU/CSU fordert daher eine Fokussierung der Arbeit von EIOPA auf aufsichtsrechtliche Konvergenzmaßnahmen. Des Weiteren wird eine Neubewertung der Einstiegsgrenzen für SII-Berichtspflichten gefordert, um kleine und mittlere Versicherer zu entlasten. Sie hält auch den Umfang der verpflichtenden externen Finanzkommunikation für diskussionswürdig, da sie nicht immer als adressatengerecht betrachtet wird.

Mehrkosten, die kleinen Versicherern durch unnötige Bürokratie entstehen, müssen am Ende von den Verbrauchern getragen werden und machen somit wichtige Versicherungsleistungen für den Endkunden unnötig teuer. Hier müssen wir im anstehenden Diskussionsprozess darauf hinwirken, dass die Interessen von Kunden und kleinen Versicherern ausreichend berücksichtigt werden."