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Abgasmanipulationen und Auswirkungen auf die KfZ-Steuer

Faktencheck: Abgasmanipulationen und Auswirkungen auf die KfZ-Steuer

In der öffentlichen Diskussion werden unter anderem durch die AfD im Zuge der Abgasmanipulationen Falschmeldungen zu Nacherhebungen von Kraftfahrzeugsteuern erhoben.

Faktencheck:

Die Behauptung, dass es im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen ein Problem mit einer Nacherhebung von Kraftfahrzeugsteuer gäbe, ist schlicht falsch. Zu Auswirkungen bei der Kraftfahrzeugsteuer käme es nur, wenn die entsprechenden Grundlagenbescheide der Zulassungsbehörden bzgl. CO2 geändert würden / aus verkehrsrechtlichen Gründen geändert werden müssten. Dies ist in allen Fallkonstellationen, die bislang bekannt geworden sind, nicht der Fall.

Wichtig ist auch Folgendes, was gerne in der Diskussion vermischt wird: Sowohl beim sog. Diesel-Abgasskandal als auch bei der davon zu unterscheidenden Thematik des Abweichens von realen NOx Emissionen im Vergleich zu den Werten der Typgenehmigungen ging es eben um NOx. NOx ist aber keine Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer, sondern CO2. Zwar ist es so, dass durch Maßnahmen zur Reduktion von NOx, sei es durch die vorgenommenen Software-Updates oder auch durch die möglichen Hardware-Nachrüstungen, deren Rahmenbedingungen das BMVI gerade erarbeitet, der CO2 Wert steigt (dies ist physikalisch so). Allerdings führen auch diese Veränderungen beim CO2 Ausstoß nicht zu Auswirkungen auf die Typgenehmigung und damit auf den Grundlagenbescheid und damit auf die Kraftfahrzeugsteuer. Dies wurde ebenfalls bei diversen Antworten der Bundesregierung bereits so mitgeteilt.

Und noch ein letzter Punkt, der auch in den Diskussionen oft fälschlicherweise behauptet wird: Realemissionen spielen für die Kraftfahrzeugsteuer keine Rolle. Darum sind auch hypothetische Steuerausfallberechnungen, wie sie von einigen Instituten in der Vergangenheit angestellt wurden, irreführend.