Familienpolitik

 

Kinderbetreuung
 
Ausbau der U3-Betreuung
 
 
Betreuungsgeld
 
Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Einführung eines Betreuungsgeldes
 
Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Einführung eines Betreuungsgeld vom 14. September 2012
 
 
Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung
Nur eine Unterschrift für kostenlose Leistungen für Kinder

„Es ist denkbar einfach, nur ein paar Kreuze machen, unterschreiben und schon können die Kinder, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket erhalten.“

Diese Leistungen umfassen:

•    Schul– und Kitaausflüge
•    Schülerbeförderung
•    notwendige Lernförderung
•    Zuschuss für gemeinschaftliches Mittagessen in der Kita und Schule
•    Gutschein zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. für Mitgliedsbeiträge in Vereinen der Bereiche Sport, Kultur, Kunst oder Ähnliches

Um diese Leistungen beziehen zu können muss lediglich ein einfacher, einseitiger Antrag ausgefüllt und mit einem Personaldokument und einem aktuellen Leistungsbescheid zum Amt für Soziales gebracht werden. Der Antrag ist im Amt für Soziales und im Jobcenter erhältlich sowie auf der Homepage der Stadt Erfurt abrufbar.

„Der Aufwand ist also äußerst gering - dafür aber umso lohnenswerter, denn er kommt den Kindern zugute.“

Weitere Auskünfte erteilt der Bürgerservice Soziales unter der Rufnummer 0361 655-6161
 
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
 
 
Bundesfreiwilligendienst
 
Bundesministerin Dr. Schröder zum Bundesfreiwilligendienst
 
Hinweise von A bis Z
 

 

Sprachförderung
 
Frühe Chancen "Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration