Familienpolitik
Kinderbetreuung
Betreuungsgeld
Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung
Nur eine Unterschrift für kostenlose Leistungen für Kinder
„Es ist denkbar einfach, nur ein paar Kreuze machen, unterschreiben und schon können die Kinder, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket erhalten.“
Diese Leistungen umfassen:
„Es ist denkbar einfach, nur ein paar Kreuze machen, unterschreiben und schon können die Kinder, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket erhalten.“
Diese Leistungen umfassen:
• Schul– und Kitaausflüge
• Schülerbeförderung
• notwendige Lernförderung
• Zuschuss für gemeinschaftliches Mittagessen in der Kita und Schule
• Gutschein zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. für Mitgliedsbeiträge in Vereinen der Bereiche Sport, Kultur, Kunst oder Ähnliches
Um diese Leistungen beziehen zu können muss lediglich ein einfacher, einseitiger Antrag ausgefüllt und mit einem Personaldokument und einem aktuellen Leistungsbescheid zum Amt für Soziales gebracht werden. Der Antrag ist im Amt für Soziales und im Jobcenter erhältlich sowie auf der Homepage der Stadt Erfurt abrufbar.
„Der Aufwand ist also äußerst gering - dafür aber umso lohnenswerter, denn er kommt den Kindern zugute.“
Weitere Auskünfte erteilt der Bürgerservice Soziales unter der Rufnummer 0361 655-6161
Bundesfreiwilligendienst
Sprachförderung