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Antje Tillmann (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Frau Ministerin!
Ich habe die Vorstellungen der Familienministerin zur Familienpolitik mit sehr viel Interesse gehört. Leider passen ihre Vorstellungen weit überwiegend weder zu den Gesetzentwürfen, die uns vorliegen, noch zum Einzelplan 17, den wir zur Haushaltsberatung vorgelegt bekommen haben. Die meisten dieser Vorstellungen stehen weder im Gesetz noch im Haushalt.

Beispiel Erziehungsgeld. Der Haushaltsentwurf sieht eine Kürzung von 245 Millionen Euro vor. Mittelfristig sind es sogar 400 Millionen Euro, das ist eine Kürzung um 12 Prozent. Die Einkommensgrenzen werden gesenkt. Frau Ministerin hat eben wieder behauptet, dass davon nur die gut verdienenden Familien betroffen seien. Ich hoffe, sie weiß selber, dass das nicht stimmt. Denn mit der gleichzeitigen Absenkung der Ausgabenpauschale von 27 auf 24 Prozent schließt sie gerade die Familien aus, die den berühmten Euro mehr verdienen, damit aus allen Förderprogrammen fliegen und de facto sogar weniger haben als die tatsächlich sozial Schwachen.

Völlig verschwiegen hat sie auch, dass von der Entscheidung über die Entfernungspauschale auch die Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld betroffen sind.
Die Kilometerpauschale für die Fahrt zur Arbeit konnte bei der Einkommensberechnung in Bezug auf das Erziehungsgeld bisher nämlich abgezogen werden. Das ist eine weitere erhebliche Kürzung der Einkommensgrenzen um fast 1 500 Euro. Frau Ministerin, es stimmt eben nicht, dass die Empfänger niedriger Einkommen nicht betroffen sind.
Sie haben die Ausgaben- und die Entfernungspauschale unterschlagen. Das sind fast 5000 Euro für die Betroffenen.

Geradezu zynisch finde ich die Begründung zur Kürzung des Erziehungsgeldes. Ich bin froh, dass Sie das eben nicht wiederholt haben. Im Gesetzentwurf steht, dass die Kürzung von 307 Euro auf 300 Euro bzw. von 460 Euro auf 450 Euro eine Glättung im Sinne der Konsolidierung sei.
Als Sie das Kindergeld vor wenigen Jahren um 10 Mark erhöht haben, war Ihnen kein Plakat zu groß, um diese Errungenschaft zu verkaufen. Jetzt gibt es auch bei den niedrigen Einkommensgruppen massive Einschnitte und Sie reden von Glättung. Ich glaube, die Familien werden das nicht verstehen.

Meine letzte Bemerkung zum Erziehungsgeld: Ein großer Teil derjenigen, die durch die von Ihnen angestrebten Änderungen aus dem Bezug des Erziehungsgeldes herausfallen, werden demnächst als arbeitslos, aber nicht vermittelbar verkauft bzw. geführt. Ich weiß nicht, ob wir uns die Gleichstellung nicht sparen können, wenn wir den Eltern, die diese Leistungen auf sich nehmen, diesen Stempel aufdrücken.

Das nächste Beispiel ist der Haushaltsfreibetrag. Sie wurden im vergangenen halben Jahr nicht müde, öffentlich zu verkünden, dass die Alleinerziehenden als Ausgleich für durch den Wegfall des Haushaltsfreibetrages 490 Millionen Euro erhalten sollen. Sie haben ausgeführt, dass zum 1. Januar 2004 ein Steuerfreibetrag von 1 300 Euro eingeführt werden soll. Ich gebe zu, dass ich Ihre Meinung, dass man das auf allein wohnende Eltern beschränken sollte, teile. Das Problem ist nur, dass Sie trotzdem 190 Millionen bei den Alleinerziehenden einsparen und dass die 300 Millionen Euro, die Sie hier verkündet haben, nirgendwo im Haushalt auftauchen. Daneben ist auch im Rahmen der Änderungen des Einkommensteuergesetzes in Art. 8 des Haushaltsbegleitgesetzes kein Haushaltsfreibetrag enthalten.
Nirgendwo im Etat ist das Geld dafür bereitgestellt.
Wenn Sie beides nicht während der Haushaltsberatungen nachholen, können Sie Ihr Versprechen auf keinen Fall einhalten.

Das nächste Beispiel ist der Unterhaltsvorschuss. Es ist völlig abstrus: Im Etat sehen Sie eine Kürzung von 50 Millionen Euro vor. Gott sei Dank haben Sie eben wieder bestätigt, dass Sie im Gegensatz zu Ihrem Kollegen Eichel keine Gesetzesänderungen vorsehen. Offensichtlich konnten Sie sich bei den Haushaltsansätzen aber nicht durchsetzen; denn der Gesetzentwurf sieht beim Unterhaltsvorschuss Kürzungen in Höhe von 40 Millionen Euro vor. In den Erläuterungen steht - ich zitiere -, dass „im parlamentarischen Verfahren angestrebt wird, die im Haushaltsentwurf 2004 bereits vollzogene Absenkung“ um 40 Millionen Euro rückgängig zu machen.
Was sind das für Beratungsgrundlagen, wenn die Regierung die Politik auffordert, bei den Bereinigungssitzungen mal eben 40 Millionen Euro zu finden. Sie wissen genau, dass wir das bei diesem Etat nicht leisten können. Das ist auch nicht unsere Aufgabe. Die Haushaltsaufstellung ist Aufgabe der Regierung.

Mein nächstes Beispiel ist der Kinderzuschlag. Hier kann man Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit eigentlich nur loben. Alle Zeitungen titelten: Familienministerin Schmidt führt Kinderzuschlag für bedürftige Familien von 140 Euro ein. Ich war positiv überrascht. Leider wich diese Überraschung eher einer Verwunderung darüber, mit welchem Beifall man eine solche Augenwischerei betreiben kann. Auch dem, was Sie eben gesagt haben, kann ich nicht entnehmen, dass Sie wissen, dass bei den Familien so gut wie kein Euro von den 140 Euro ankommt.
Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf, mit dem der Kinderzuschlag eingeführt werden soll: Die Einführung des Kinderzuschlags führt dazu, dass geringere Leistungen in der rundsicherung für Arbeitssuchende erforderlich sind.

Nur etwa ein Drittel der hier ausgewiesenen Kosten sind echte Mehrkosten, die anderen zwei Drittel werden durch entsprechend geringere Ausgaben bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende kompensiert. Es gibt für die Familien also nur wenig bis kein Geld zusätzlich; das wird eingespart. Der Name ist natürlich freundlicher: Kinderzuschlag hört sich besser an als Sozialhilfe. Übrigens: Auch diese erforderlichen Mittel sind im Etat nicht eingestellt; sie stehen nicht im Haushalt.

Das nächste Beispiel ist der Ausbau der Kinderbetreuung. Leider gibt es auch hierzu kein belastbares Material bezüglich der Mehrkosten. Als Frau Eichhorn eben gesprochen hat, haben Sie auf den Haushalt verwiesen. Die Zahlen kenne ich sehr gut. Dort wird vorgerechnet, dass aufgrund der Einsparungen durch Hartz bei den Kommunen 1,5 Milliarden Euro übrig bleiben sollen, die für den Ausbau der Ganztagsbetreuung verwendet
werden können.
Der Städtetag hat Sie aber mittlerweile darauf hingewiesen - Herr Eichel hat das bestätigt -, dass in diesen 1,5 Milliarden Euro 1 Milliarde Euro Drittmittel aus der EU und dem Bund eingerechnet sind, die den Kommunen gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch diese Zahl ist nicht belastbar und kann im Haushalt nicht nachvollzogen werden.

Es bleiben weitere recht traurige Tatsachen. Der Familienetat muss neben dem Verbraucherschutz mit 8,38 Prozent die höchsten Kürzungen hinnehmen. Dieser Trend setzt sich aus den Vorjahren fort. Seit 2001 sind die Ausgaben im Etat 17 von 5,5 Milliarden Euro auf 4,7 Milliarden Euro gesunken, eine Kürzung von fast 14 Prozent.
Beim Kinder- und Jugendplan schlagen Sie uns eine Kürzung von 8,5 Prozent vor. Warum eigentlich nur bei den Jugendlichen und nicht in anderen Bereichen? Ich nenne
als Beispiel den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit oder der öffentlichen Begleitung neuer Programme. Hier ist nicht gekürzt worden, aber vielleicht könnten wir uns die wirklich doofe Plakataktion mit den kleinen Kindern, die im Moment läuft, sparen.

Der einzige Bereich, in dem zusätzliche Mittel bereit stehen, ist Ihr eigenes Ministerium. Ich sage ganz ehrlich: Ich bin kein Freund der pauschalen Kürzung bei den Personalkosten. Auch in diesem Jahr sind wieder 1,5 Prozent pauschal einzusparen. Ich halte das für keine sinnvolle Lösung. Wir sollten beim Personaletat in den Haushaltsberatungen genau prüfen, ob sie überhaupt durchsetzbar ist. Ich denke, wir sollten nicht prozentual, sondern anhand konkreter Vorgaben kürzen. Deshalb werden wir uns den Stellenplan besonders genau ansehen.
Aber es wird auch deutlich, dass in dem Bereich gerade für das letzte Jahr erhebliche Mehrkosten angefallen sind. Dazu sage ich: Einen von Ihnen mitgetragenen Haushalt muss man einhalten. Auch die freien Träger können nicht einfach über 2 Millionen Euro mehr für Personalkosten bei Ihnen einfordern. Von daher müssen wir das, was wir den freien Trägern abverlangen, auch im eigenen Haus einhalten.

Die Mittel für den Zivildienst werden weiter zusammengestrichen, obwohl noch 5 Millionen Euro zusätzliche globale Minderausgabe im Etat vorgesehen sind und zeitgleich die Mittel für freiwillige Jahre um 1 Million Euro gekürzt werden. Ich erinnere mich noch sehr gut an Ihre Vorstellung im letzten Jahr, als Sie erklärt haben: Ein Ziel könnte sein, den Zivildienst durch freiwillige Jahre zu ersetzen. - Diese Auffassung kann man vertreten. Aber wenn zeitgleich in beiden Bereichen gekürzt wird, wird beides nicht erreicht werden. Die jungen
Leute wissen nicht, wohin mit ihrem Engagement, zum Beispiel in freiwilligen Jahren.
Es werden zulasten bekannter und anerkannter Programme immer wieder neue Programme aufgelegt. Die Nachhaltigkeit - das Lieblingswort des Bundeskanzlers - wird gerade bei der Jugendpolitik völlig missachtet. So läuft zum Beispiel das Programm Sondermaßnahmen in den neuen Bundesländern aus. Ersetzt wird es durch das Programm „Jugend bleibt“, das - ich zitiere - „eine intensivere Identifizierung der Jugendlichen mit ihren Heimatregionen ermöglichen“ soll. Ich habe Ihnen schon im letzten Jahr gesagt: Den Thüringer Jugendlichen fehlt es nicht an Identifizierung mit ihrer Heimat, sondern ihnen fehlt es an Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Dabei hilft ihnen dieses 2-Millionen-Euro-Programm
nicht.

Ich finde es ausgesprochen schade, dass das Versprechen, das im letzten Jahr in den Haushaltsberatungen gemacht wurde, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien werde entsprechend dem erhöhten Aufgabenzuwachs auch einen Personalaufwuchs bekommen, nicht eingehalten wurde. Es ist gesagt worden, die zusätzlichen Aufgaben, die wir alle gemeinsam beschlossen haben, wären dadurch zu bewältigen, dass Personal eingestellt wird. Ich habe schon damals angekündigt, dass ich eine Gebührenerhebung für die Prüfung von jugendgefährdenden Medien und Filmen sehr wohl mittragen werde. Aus diesen Einnahmen könnte sich das Personal gegebenenfalls selbst finanzieren.
Der Gesetzentwurf ist im Haushaltsbegleitgesetz enthalten. Die Einnahmeposition habe ich nirgendwo gefunden und die daraus zu bezahlenden Personalstellen leider auch nicht.

Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt, Ihr Einzelplan beinhaltet Unklarheiten in Höhe von 690 Millionen Euro: Gesetzentwürfe, die nicht vorliegen, Gesetzentwürfe, die im Haushalt nicht eingestellt sind und Gesetzentwürfe, die noch nicht verabschiedet sind. Das sind 15 Prozent Ihres Etats. Dies macht eine Beratung annähernd unmöglich. Ich hoffe sehr, dass
die aufgeworfenen Fragen und die Gesetzentwürfe bis zum Berichterstattergespräch vorliegen, damit wir gemeinsam sehen können, wie wir Familienpolitik betreiben.

Sie können ganz sicher sein, dass Sie bei den Vorstellungen, die wir für vernünftig halten, unsere Unterstützung erhalten werden und wir gegen den Finanzminister vielleicht das eine oder andere durchsetzen können.

Ich danke Ihnen.

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