|
Zwischenbericht zur finanziellen Lage der Kommunen
1. Ausgangslage
Die deutschen Städte, Landkreise und Gemeinden befinden sich in der schwersten Haushalts- und Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik. Die Schere zwischen steigenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen von jährlich 10 Mrd. Euro öffnet sich weiter. Immer mehr Kommunen werden mit Haushaltssicherungskonzepten staatlicher Kuratel unterliegen. Demokratische Gestaltung der örtlichen Angelegenheiten in der Kommune ist nicht mehr möglich - kommunale Selbstverwaltung wird faktisch ausgehöhlt.
Die Regierungskommission zur Reform der Gemeindefinanzen ist im Jahr 2003 gescheitert. Über die Reformalternativen wurde im Dezember im Vermittlungsausschuss mit einem Konsens entschieden, der die Strukturprobleme nicht löst und die Kommunen unzureichend entlastet. Die im Zuge der Agenda 2010 von Bundeskanzler Schröder versprochene grundlegende Gemeindefinanzreform reduziert sich auf die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage. Dies war ein Teil des von der Union geforderten Sofortprogramms und hat mit einer notwendigen Gemeindefinanzreform nichts zu tun. Das Einzige was die Kommunen von der Bundesregierung erhalten haben sind kostenträchtige neue Aufgaben, sei es bei der Grundsicherungsrente, den Ganztagsschulen oder der Kinderbetreuung, um einige Beispiele zu nennen.
2. Aktuell
a) Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
Die geplante Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe ist in ihrer Umsetzung von Fehlern begleitet. Die Bundesagentur hat ernsthafte organisatorische und verwaltungstechnische Probleme, die offensichtlich kaum im vorgegebenen Zeitplan lösbar sind. Zwischenzeitlich wird sogar in Frage gestellt, ob die Auszahlung des Arbeitslosengeld-II pünktlich stattfinden kann. Von einer sinnvollen Betreuung bzw. Vermittlung der Betroffenen wird überhaupt nicht mehr gesprochen.
Abgesehen von den personellen und technischen Schwierigkeiten der Bundesagentur für Arbeit wurden im Vermittlungsausschuss von der Bundesregierung nachweislich falsche Zahlen als Rechenbasis vorgelegt. Vor allem die Unterkunftskosten für die neuen Arbeitslosengeld-II-Empfänger fallen für die Kommunen deutlich höher aus. Hartz IV bringt den Kommunen nicht die – in harten Verhandlungen – abgerungene Zusage für eine Entlastung von 2,5 Mrd. Euro.
Im Gegenteil: Aktuelle Erhebungen aus mehreren Bundesländern bestätigen nunmehr eine Modellrechnung des Deutschen Städtetages, die alle Befürchtungen übertrifft. Demnach muss bundesweit von einer Belastung der Kommunen von mehr als fünf Milliarden Euro ausgegangen werden. Im Einzelnen beläuft sich die Mehrbelastung beispielsweise in Baden-Württemberg auf rund 280 Millionen Euro, in Bayern auf rund 570 Millionen Euro, in Niedersachsen auf rund 510 Millionen Euro und in Nordrhein-Westfalen auf mindestens 1,2 Milliarden Euro.
Angesichts der leeren Kommunalkassen sind die Folgen schlichtweg verheerend. Heute schon können viele Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge nicht mehr wahrgenommen werden. Wenn die versprochene Entlastung nicht tatsächlich erfolgt, wird das von Rot-Grün produzierte finanzielle Chaos der kommunalen Haushalte perfekt. Völlig zu Recht drohen daher die Kommunen mit einer Verfassungsklage.
Die Union weist erneut auf diesen Sachverhalt nachdrücklich hin und fordert die Bundesregierung dazu auf, endlich konkrete Vorschläge auf der Basis verlässlicher Zahlen vorzulegen damit die versprochene Entlastung eintritt. Die neuen Annahmen zu den Unterbringungskosten müssen dabei auch die überproportional steigende Zahl des potenziellen Empfängerkreises berücksichtigen. So hat sich dieser gegenüber den Schätzungen bereits im vergangenen Jahr allein in NRW um rund 90.000 erhöht (DStGB vom 10.03.04) und wird durch die mit der Reform verbundene Absenkung des Leistungsniveaus weiter ansteigen.
b) Optionsmodell
Auch der Streit um die Trägerschaft für die zusammengeführte Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Arbeitslosengeld II) schwelt weiter. Die Union wollte von Anfang an das Kreativitätspotenzial der Kommunen für die Vermittlung von Arbeitslosen nutzen.
Die Bundesregierung hat jedoch Angst vor einem offenen Wettbewerb zwischen den Kommunen und der zentralistischen Arbeitsverwaltung des Arbeitsamtes. Dahinter steckt die politische Ideologie des Zentralismus. So sieht das von der Koalition vorgelegte Optionsgesetz vor, dass die Kommunen auf Wunsch organisatorisch als Organe der Bundesagentur für Arbeit gelten, um die Betreuung mit Bundesmitteln vor Ort übernehmen zu können.
Diese vorgesehene „Organanleihe“ ist Augenwischerei. Sie ermöglicht weder eine eigenständige Aufgabenträgerschaft durch die Kommunen noch sichert sie die Finanzierung. Sie macht die deutschen Kommunen zum Handlanger der größten bürokratischen Behörde Europas.
CDU und CSU lehnen das geplante Modell der Organleihe ab, weil es nicht im Interesse der Kommunen und der Hilfeempfänger liegt und den Vereinbarungen des Vermittlungsausschusses widerspricht. Das von der Union im Vermittlungsverfahren vorgeschlagene Optionsmodell hätte hingegen eine wirkliche Unabhängigkeit der Kommunen von der Bundesagentur für Arbeit gewährleistet.
Folgerichtig besteht die Union weiter auf eine Verfassungsänderung zur Neuregelung der Finanzbeziehungen von Bund und Kommunen. Schließlich sind nur mit einer verfassungskonformen Regelung Finanzleistungen des Bundes direkt an die Kommunen – ohne Umweg über die Bundesländer – möglich. Zu Recht bezeichnet die Partei- und Fraktionsvorsitzende das Scheitern der Gespräche als "große Enttäuschung", denn rund 200 Landkreise haben erwogen zu optieren.
Fazit : Wenn es im Ergebnis zu keinem Optionsgesetz kommt, tritt Hartz IV am 1. Januar 2005 unverändert in Kraft und überantwortet die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger sowie die bisherigen erwerbsfähigen Sozialhilfebezieher mit ihren Familien den Agenturen für Arbeit. Deren Unterbringungskosten werden in vollem Umfang den Kommunen übertragen.
c) Ausbildungsplatzabgabe
Eine Ausbildungsplatzabgabe ist aus vielen Gründen falsch und abzulehnen. Sie wird in den kommunalen Haushalten zu einem weiteren Flächenbrand führen. Dabei werden schon jetzt rund 100.000 junge Menschen von den Kommunen und ihren Unternehmen ausgebildet. Außerdem beteiligen sich die Kommunen als Aufwandsträger für die Berufsschulen mit mehr als 1 Mrd. Euro jährlich an der dualen Berufsausbildung und geben ca. 350.000 erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern Arbeit – darunter viele Jugendliche unter 25 Jahre alt.
Es liegt auf der Hand, dass sich die Ausbildungsquote der Kommunen kaum steigern lässt. Das liegt zum einen an den Teilzeitstellen, die bei den Kommunen rund 34 % ausmachen – bei Bund und Ländern hingegen mit 8,7 % und 26,3 % wesentlich geringer ausfallen. Da man auf Teilzeitstellen nicht ausbilden kann, ignoriert Rot-Grün den wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Mehrwert von Teilzeitstellen. Die Bundesregierung bestraft die Kommunen für ihr diesbezügliches Engagement und setzt völlig falsche Akzente.
Zum anderen übersieht die Bundesregierung, dass die Mehrheit der kommunalen Beschäftigten – von der Reinigungskraft bis zum Juristen - Berufe haben, für die keine betriebliche Ausbildung vorausgesetzt wird. Die Kommunen stellen daher zu Recht die Frage, wie denn die Ausbildungsquote gesteigert werden könnte, zumal eine Ausbildung über Bedarf in Verwaltungsberufen keinen Sinn macht, da die Absolventen auf dem freien Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden können.
Das Lieblingskind Münteferings geht an der Realität vorbei. Die deutschen Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken an der Wand. So ist beispielsweise unklar, ob die Kommunen über Bedarf ausbilden dürfen, die bereits heute Haushaltssicherungskonzepten unterliegen. Allein in NRW sind das rund die Hälfte der Gemeinden.
Außerdem lassen sich die Arbeitsmarktprobleme in Deutschland nicht durch Einstellung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst lösen. Im Gegenteil: Um die Staatsquote zurückzuführen, müssen öffentliche Aufgaben- und Personalkosten abgebaut werden. Eine Ausbildungsplatzabgabe ist auch deshalb kontraproduktiv.
3. Neuordnung der kommunalen Finanzen
Letztlich wird den deutschen Kommunen nur eine grundlegende Neuordnung ihrer Finanzen nachhaltige Besserung bringen können.
Die kommunalpolitische Arbeit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag spricht für sich:
- Antrag „Finanzkraft der Kommunen stärken - Kommunale Selbstverwaltung sichern“ vom 24. 06. 2003, (Bundestagsdrucksache 15/1217, abgelehnt am 17.10.2003).
- Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU „Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Existenzgrundlagen (Existenzgrundlagengesetz – EGG)“ vom 08.09.2003, (Bundestagsdrucksache 15/1523, abgelehnt am 17.10.2003).
- Antrag „Weichen stellen für eine bessere Beschäftigungspolitik – Wachstumsprogramm für Deutschland“ vom 09.03.2004, (Bundestagsdrucksache 15/2670). In diesem Zusammenhang wurde u.a. die Bedeutung der Investitionskraft der Kommunen darstellt.
- Antrag „Ein modernes Steuerrecht für Deutschland - Konzept 21“, vom 23.03.2004, (Bundestagsdrucksache 15/2745).
Mit dem aufgeführten „Konzept 21“ legt die Union ein modernes Steuerrecht für Deutschland vor, das die Basis legt, die zerrütteten Gemeindefinanzen grundlegend neu zu ordnen. Durch Einnahmen-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung in einer Hand kann danach kommunale Selbstverwaltung endlich wieder stattfinden.
Auf der Einnahmenseite wird dies gewährleistet, indem die Kommunen – neben der bereits existierenden Beteiligung an der Einkommenssteuer – auch an der Körperschaftssteuer beteiligt werden. Auf beide kommunalen Anteile, die offen ausgewiesen und getrennt erhoben werden können, bekommen die Kommunen das Recht, individuelle Hebesätze anzulegen.
Um die finanziellen Auswirkungen verlässlich bewerten zu können, halten wir exakte Berechnungen und gegebenenfalls konkrete „Planspiele“ mit Städten, Kreisen und Gemeinden vor der Umsetzung dieses Konzepts für erforderlich. Danach wäre die Gewerbesteuer entbehrlich.
Darüber hinaus muss auf der Aufgaben- und Ausgabenseite die Dynamik vor allem bei Sozialleistungen begrenzt werden:
- Das Kinder- und Jugendhilferecht muss reformiert werden.
- Der direkte Durchgriff des Bundes bei der Ganztagsbetreuung von Kindern bis zu drei Jahren und bei der Verbesserung der Versorgung mit Ganztagsschulen sowie die damit von Rot-Grün veranlasste Verlagerung von Kosten auf die Kommunen sind abzulehnen.
- Die Grundsicherungsleistungen für Menschen ab 65 Jahren und dauerhaft Erwerbsunfähige sind keine kommunalen Aufgaben. Der direkte Durchgriff des Bundes auf die Kommunen ohne gesicherte Finanzierung ist zurückzuweisen.
- Die Eingliederungshilfen für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen müssen in ein eigenes Leistungsrecht des Bundes überführt werden.
- Die Regelung von Zuwanderung und Integration darf die Kommunen nicht zusätzlich finanziell belasten.
Nach dem Grundgesetz bezahlt der für eine öffentliche Aufgabe, der sie ausführen muss, unabhängig davon wer sie veranlasst. Die Regierung Schröder hat diesen Mangel im Grundgesetz zum Schaden der Kommunen und des Landes schamlos ausgenutzt. Immer wieder wurden und werden durch die Bundesregierung Aufgaben und Kosten ohne entsprechende Finanzierung auf die Gemeinden verlagert.
Dieser Missstand muss endlich beseitigt werden. Wir brauchen die Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz, damit der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ gilt. Die von der Union angestrebte Aufnahme des Konnexitätsprinzips ins Grundgesetz wird die weitere Aufgabenübertragung auf die Kommunen ohne entsprechenden Finanztransfer deutlich bremsen. Wir haben in Deutschland nicht zu wenig öffentliche Aufgaben sondern eher zu viele.
4. Zusammenfassung
Die Regierung Schröder steht hilflos und ohne Konzept vor dem – von ihr maßgeblich zu verantwortendem – finanziellen Ruin der Kommunen.
Die Union ist Anwalt der Kommunen. Sie zeigt klare Perspektiven für die Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland auf. Das Konzept von CDU und CSU führt zur Vereinfachung des Steuerrechts, zur Sicherung der Einnahmen der Kommunen und beinhaltet konkrete Vorstellungen zur Ausgaben- und Aufgabenbegrenzung.
Die Sanierung der Kommunalfinanzen muss ganz oben auf die politische Agenda damit kommunale Selbstverwaltung wieder stattfinden kann. Nur starke Städte, Gemeinden und Kreise sind in der Lage im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ihre Aufgaben eigenständig wahr zu nehmen und durch Investitionen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der schwierigen wirtschaftlichen Lage in unserem Land zu leisten.
|