|
'Wer bestellt, bezahlt' - Union will Grundgesetzänderung
Mangel im Grundgesetz zum Schaden der Kommunen
Zu Presseberichten im Anschluss an die Debatte über Gesetzentwürfe zur Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz am 17.10.03 erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Das Konnexitätsprinzip gehört ins Grundgesetz. Die CDU/CSU-Fraktion hat dafür einen Vorschlag in den Bundestag eingebracht. Die rot-grüne Mehrheit war dagegen.
Das Prinzip "Wer bestellt, bezahlt!", soll wie im täglichen Leben auch im Verhältnis von Bund, Ländern und Gemeinden gelten.
In der Politik ist das bisher nicht so. Es bezahlt laut Grundgesetz der für eine öffentliche Aufgabe, der sie ausführen muss, und zwar unabhängig davon wer sie veranlasst.
Die Regierung Schröder hat diesen Mangel im Grundgesetz zum Schaden der Kommunen und des Landes schamlos ausgenutzt. Immer wieder werden Aufgaben und Kosten ohne entsprechende Finanzierung auf die Gemeinden verlagert.
Die Förderung der privaten Altersvorsorge, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, das Kindergeld, die Kindertagesbetreuung, die Finanzierung der Langzeitarbeitslosigkeit, die Riestersche Rentenreform, die Versteigerung der UMTS-Lizenzen - überall regelt der Bund; überall zahlen die Gemeinden oder zahlen sie mit.
Die Union will eine Regelung im Grundgesetzkapitel X über das Finanzwesen verankern. Dort werden die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden festgelegt. Dort muss dafür gesorgt werden, dass der Bund nicht weiter Aufgaben ohne Finanzierung auf die Kommunen verlagern kann.
Ohne ein wirksames Konnexitätsprinzip im Grundgesetz können die Gemeindefinanzen nicht langfristig tragbar gesichert werden.
|