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Antje Tillmann (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Frau Ministerin!
Ich habe die Vorstellungen
der Familienministerin zur Familienpolitik mit sehr viel
Interesse gehört. Leider passen ihre Vorstellungen weit
überwiegend weder zu den Gesetzentwürfen, die uns
vorliegen, noch zum Einzelplan 17, den wir zur Haushaltsberatung
vorgelegt bekommen haben. Die meisten
dieser Vorstellungen stehen weder im Gesetz noch im
Haushalt.
Beispiel Erziehungsgeld. Der Haushaltsentwurf sieht
eine Kürzung von 245 Millionen Euro vor. Mittelfristig
sind es sogar 400 Millionen Euro, das ist eine Kürzung
um 12 Prozent. Die Einkommensgrenzen werden gesenkt.
Frau Ministerin hat eben wieder behauptet, dass
davon nur die gut verdienenden Familien betroffen
seien. Ich hoffe, sie weiß selber, dass das nicht stimmt.
Denn mit der gleichzeitigen Absenkung der Ausgabenpauschale
von 27 auf 24 Prozent schließt sie gerade die
Familien aus, die den berühmten Euro mehr verdienen,
damit aus allen Förderprogrammen fliegen und de facto
sogar weniger haben als die tatsächlich sozial Schwachen.
Völlig verschwiegen hat sie auch, dass von der Entscheidung
über die Entfernungspauschale auch die Einkommensgrenzen
beim Erziehungsgeld betroffen sind.
Die Kilometerpauschale für die Fahrt zur Arbeit konnte
bei der Einkommensberechnung in Bezug auf das Erziehungsgeld
bisher nämlich abgezogen werden. Das ist
eine weitere erhebliche Kürzung der Einkommensgrenzen
um fast 1 500 Euro. Frau Ministerin, es stimmt eben
nicht, dass die Empfänger niedriger Einkommen nicht
betroffen sind.
Sie haben die Ausgaben- und die Entfernungspauschale
unterschlagen. Das sind fast 5000 Euro für die Betroffenen.
Geradezu zynisch finde ich die Begründung zur Kürzung
des Erziehungsgeldes. Ich bin froh, dass Sie das
eben nicht wiederholt haben. Im Gesetzentwurf steht,
dass die Kürzung von 307 Euro auf 300 Euro bzw. von
460 Euro auf 450 Euro eine Glättung im Sinne der Konsolidierung
sei.
Als Sie das Kindergeld vor wenigen Jahren um
10 Mark erhöht haben, war Ihnen kein Plakat zu groß,
um diese Errungenschaft zu verkaufen. Jetzt gibt es auch
bei den niedrigen Einkommensgruppen massive Einschnitte
und Sie reden von Glättung.
Ich glaube, die Familien werden das nicht verstehen.
Meine letzte Bemerkung zum Erziehungsgeld: Ein
großer Teil derjenigen, die durch die von Ihnen angestrebten
Änderungen aus dem Bezug des Erziehungsgeldes
herausfallen, werden demnächst als arbeitslos, aber
nicht vermittelbar verkauft bzw. geführt. Ich weiß nicht,
ob wir uns die Gleichstellung nicht sparen können, wenn
wir den Eltern, die diese Leistungen auf sich nehmen,
diesen Stempel aufdrücken.
Das nächste Beispiel ist der Haushaltsfreibetrag. Sie
wurden im vergangenen halben Jahr nicht müde, öffentlich
zu verkünden, dass die Alleinerziehenden als Ausgleich
für durch den Wegfall des Haushaltsfreibetrages
490 Millionen Euro erhalten sollen. Sie haben ausgeführt,
dass zum 1. Januar 2004 ein Steuerfreibetrag von
1 300 Euro eingeführt werden soll. Ich gebe zu, dass ich
Ihre Meinung, dass man das auf allein wohnende Eltern
beschränken sollte, teile. Das Problem ist nur, dass Sie
trotzdem 190 Millionen bei den Alleinerziehenden einsparen
und dass die 300 Millionen Euro, die Sie hier verkündet
haben, nirgendwo im Haushalt auftauchen. Daneben
ist auch im Rahmen der Änderungen des
Einkommensteuergesetzes in Art. 8 des Haushaltsbegleitgesetzes
kein Haushaltsfreibetrag enthalten.
Nirgendwo im Etat ist das Geld dafür bereitgestellt.
Wenn Sie beides nicht während der Haushaltsberatungen
nachholen, können Sie Ihr Versprechen auf keinen Fall
einhalten.
Das nächste Beispiel ist der Unterhaltsvorschuss. Es
ist völlig abstrus: Im Etat sehen Sie eine Kürzung von
50 Millionen Euro vor. Gott sei Dank haben Sie eben
wieder bestätigt, dass Sie im Gegensatz zu Ihrem Kollegen
Eichel keine Gesetzesänderungen vorsehen. Offensichtlich
konnten Sie sich bei den Haushaltsansätzen aber
nicht durchsetzen; denn der Gesetzentwurf sieht beim
Unterhaltsvorschuss Kürzungen in Höhe von 40 Millionen
Euro vor. In den Erläuterungen steht - ich zitiere -,
dass „im parlamentarischen Verfahren angestrebt wird,
die im Haushaltsentwurf 2004 bereits vollzogene Absenkung“
um 40 Millionen Euro rückgängig zu machen.
Was sind das für Beratungsgrundlagen, wenn die Regierung
die Politik auffordert, bei den Bereinigungssitzungen
mal eben 40 Millionen Euro zu finden. Sie
wissen genau, dass wir das bei diesem Etat nicht leisten
können. Das ist auch nicht unsere Aufgabe. Die Haushaltsaufstellung
ist Aufgabe der Regierung.
Mein nächstes Beispiel ist der Kinderzuschlag. Hier
kann man Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit eigentlich
nur loben. Alle Zeitungen titelten: Familienministerin
Schmidt führt Kinderzuschlag für bedürftige Familien
von 140 Euro ein. Ich war positiv überrascht. Leider
wich diese Überraschung eher einer Verwunderung darüber,
mit welchem Beifall man eine solche Augenwischerei
betreiben kann. Auch dem, was Sie eben gesagt haben,
kann ich nicht entnehmen, dass Sie wissen, dass bei
den Familien so gut wie kein Euro von den 140 Euro ankommt.
Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf, mit dem der
Kinderzuschlag eingeführt werden soll:
Die Einführung des Kinderzuschlags führt dazu,
dass geringere Leistungen in der rundsicherung für Arbeitssuchende erforderlich sind.
Nur etwa ein Drittel der hier ausgewiesenen Kosten
sind echte Mehrkosten, die anderen zwei Drittel
werden durch entsprechend geringere Ausgaben
bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende kompensiert.
Es gibt für die Familien also nur wenig bis kein Geld zusätzlich;
das wird eingespart.
Der Name ist natürlich freundlicher: Kinderzuschlag
hört sich besser an als Sozialhilfe.
Übrigens: Auch diese erforderlichen Mittel sind im Etat
nicht eingestellt; sie stehen nicht im Haushalt.
Das nächste Beispiel ist der Ausbau der Kinderbetreuung.
Leider gibt es auch hierzu kein belastbares
Material bezüglich der Mehrkosten. Als Frau Eichhorn
eben gesprochen hat, haben Sie auf den Haushalt verwiesen.
Die Zahlen kenne ich sehr gut. Dort wird vorgerechnet,
dass aufgrund der Einsparungen durch Hartz bei
den Kommunen 1,5 Milliarden Euro übrig bleiben sollen,
die für den Ausbau der Ganztagsbetreuung verwendet
werden können.
Der Städtetag hat Sie aber mittlerweile darauf hingewiesen
- Herr Eichel hat das bestätigt -, dass in diesen
1,5 Milliarden Euro 1 Milliarde Euro Drittmittel aus der
EU und dem Bund eingerechnet sind, die den Kommunen
gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch diese
Zahl ist nicht belastbar und kann im Haushalt nicht nachvollzogen
werden.
Es bleiben weitere recht traurige Tatsachen. Der Familienetat
muss neben dem Verbraucherschutz mit 8,38 Prozent
die höchsten Kürzungen hinnehmen. Dieser Trend
setzt sich aus den Vorjahren fort. Seit 2001 sind die Ausgaben
im Etat 17 von 5,5 Milliarden Euro auf 4,7 Milliarden
Euro gesunken, eine Kürzung von fast 14 Prozent.
Beim Kinder- und Jugendplan schlagen Sie uns eine Kürzung
von 8,5 Prozent vor. Warum eigentlich nur bei den
Jugendlichen und nicht in anderen Bereichen? Ich nenne
als Beispiel den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit oder
der öffentlichen Begleitung neuer Programme. Hier ist
nicht gekürzt worden, aber vielleicht könnten wir uns die
wirklich doofe Plakataktion mit den kleinen Kindern, die
im Moment läuft, sparen.
Der einzige Bereich, in dem zusätzliche Mittel bereit
stehen, ist Ihr eigenes Ministerium. Ich sage ganz ehrlich:
Ich bin kein Freund der pauschalen Kürzung bei
den Personalkosten. Auch in diesem Jahr sind wieder
1,5 Prozent pauschal einzusparen. Ich halte das für keine
sinnvolle Lösung. Wir sollten beim Personaletat in den
Haushaltsberatungen genau prüfen, ob sie überhaupt
durchsetzbar ist. Ich denke, wir sollten nicht prozentual,
sondern anhand konkreter Vorgaben kürzen. Deshalb
werden wir uns den Stellenplan besonders genau ansehen.
Aber es wird auch deutlich, dass in dem Bereich gerade
für das letzte Jahr erhebliche Mehrkosten angefallen
sind. Dazu sage ich: Einen von Ihnen mitgetragenen
Haushalt muss man einhalten. Auch die freien Träger
können nicht einfach über 2 Millionen Euro mehr für
Personalkosten bei Ihnen einfordern. Von daher müssen
wir das, was wir den freien Trägern abverlangen, auch
im eigenen Haus einhalten.
Die Mittel für den Zivildienst werden weiter zusammengestrichen,
obwohl noch 5 Millionen Euro zusätzliche
globale Minderausgabe im Etat vorgesehen sind und
zeitgleich die Mittel für freiwillige Jahre um 1 Million
Euro gekürzt werden. Ich erinnere mich noch sehr gut an
Ihre Vorstellung im letzten Jahr, als Sie erklärt haben:
Ein Ziel könnte sein, den Zivildienst durch freiwillige
Jahre zu ersetzen. - Diese Auffassung kann man vertreten.
Aber wenn zeitgleich in beiden Bereichen gekürzt
wird, wird beides nicht erreicht werden. Die jungen
Leute wissen nicht, wohin mit ihrem Engagement, zum
Beispiel in freiwilligen Jahren.
Es werden zulasten bekannter und anerkannter Programme
immer wieder neue Programme aufgelegt. Die
Nachhaltigkeit - das Lieblingswort des Bundeskanzlers -
wird gerade bei der Jugendpolitik völlig missachtet. So
läuft zum Beispiel das Programm Sondermaßnahmen in
den neuen Bundesländern aus. Ersetzt wird es durch das
Programm „Jugend bleibt“, das - ich zitiere - „eine
intensivere Identifizierung der Jugendlichen mit ihren
Heimatregionen ermöglichen“ soll. Ich habe Ihnen
schon im letzten Jahr gesagt: Den Thüringer Jugendlichen
fehlt es nicht an Identifizierung mit ihrer Heimat,
sondern ihnen fehlt es an Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Dabei hilft ihnen dieses 2-Millionen-Euro-Programm
nicht.
Ich finde es ausgesprochen schade, dass das Versprechen,
das im letzten Jahr in den Haushaltsberatungen
gemacht wurde, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Medien werde entsprechend dem erhöhten
Aufgabenzuwachs auch einen Personalaufwuchs bekommen,
nicht eingehalten wurde. Es ist gesagt worden,
die zusätzlichen Aufgaben, die wir alle gemeinsam
beschlossen haben, wären dadurch zu bewältigen,
dass Personal eingestellt wird. Ich habe schon damals
angekündigt, dass ich eine Gebührenerhebung für die
Prüfung von jugendgefährdenden Medien und Filmen
sehr wohl mittragen werde. Aus diesen Einnahmen
könnte sich das Personal gegebenenfalls selbst finanzieren.
Der Gesetzentwurf ist im Haushaltsbegleitgesetz
enthalten. Die Einnahmeposition habe ich nirgendwo
gefunden und die daraus zu bezahlenden Personalstellen
leider auch nicht.
Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt, Ihr Einzelplan
beinhaltet Unklarheiten in Höhe von 690 Millionen
Euro: Gesetzentwürfe, die nicht vorliegen, Gesetzentwürfe,
die im Haushalt nicht eingestellt sind und Gesetzentwürfe,
die noch nicht verabschiedet sind.
Das sind 15 Prozent Ihres Etats. Dies macht eine
Beratung annähernd unmöglich. Ich hoffe sehr, dass
die aufgeworfenen Fragen und die Gesetzentwürfe bis
zum Berichterstattergespräch vorliegen, damit wir
gemeinsam sehen können, wie wir Familienpolitik betreiben.
Sie können ganz sicher sein, dass Sie bei den
Vorstellungen, die wir für vernünftig halten, unsere
Unterstützung erhalten werden und wir gegen den
Finanzminister vielleicht das eine oder andere durchsetzen
können.
Ich danke Ihnen.
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