Berlin, 26. November 2003

Rede zum Haushaltsgesetz, Einzelplan 17

Bundestags-Drucksache 15/1915 ; 15/1921

Herr Präsident! Frau Ministerin Schmidt! Liebe Kolleginnen

und Kollegen! Vieles konnte man in den letzten Wochen zur Familienpolitik hören und lesen. Vieles von dem, was auf Parteitagen unter Jubel beschlossen wird, hat aber leider mit den Wahrheiten des Einzelplans 17 nichts zu tun.

Halbwahrheiten oder unterlassene Wahrheiten gilt es heute anhand des Einzelplans 17 aufzuklären.

Unbestreitbar wahr sind die Fakten des Haushaltsplans. Nach einem Volumen von 5,5 Milliarden Euro im Jahr 2001 ist der Einzelplan 17 auf 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2004 geschrumpft. Dazu gehört auch, dass 18 Millionen Euro im Einzelplan 60 als globale Minderausgabe ausgewiesen sind. Dieser Betrag ist ebenfalls im Etat des Familienministeriums einzusparen. Gleichzeitig beinhaltet der Einzelplan den Kinderzuschlag in Höhe von 124 Millionen Euro, der aber in Höhe von zwei Dritteln durch Kürzungen bei Familien in der Sozialhilfe wieder neutralisiert wird. Ich komme später darauf zurück. Die Formulierung im SPD-Parteitagsbeschluss vom vergangenen Wochenende Die Regierungsarbeit 2002 bis 2006 zählt ungeachtet der Erfordernisse der Haushaltskonsolidierung Ausgaben für Familien zu den zukunftssichernden Ausgaben mit Priorität, die auf hohem Niveau erhalten oder sogar verstärkt werden sollen. findet jedenfalls im Einzelplan 17 keine Rechtfertigung.

Wenige Beispiele dazu. Zunächst das Erziehungsgeld. Mit dem Beschluss, das Erziehungsgeld zu reduzieren, wird diese Aussage sogar Lügen gestraft. Von Familienministerin Schmidt wird immer der Eindruck erweckt, als seien von dieser Reduzierung nur gut verdienende Familien betroffen. Diese Behauptung ist schlicht unwahr, wie auch die Expertenanhörung zum Haushaltsbegleitgesetz beweist.

Wahr ist, dass sich gerade in den niedrigen Einkommensgruppen die so genannte Glättung um 10 Euro monatlich nach unten und die Reduzierung der Ausgabenpauschale um 3 Prozent ganz erheblich auswirken.

Wahr ist auch, dass wir zwar über 11 Millionen Euro jedes Jahr für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann in der Gesellschaft ausgeben, mit der Senkung der Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld Frauen aber ohne zu zucken auf das Einkommen ihres Mannes verweisen. 85 Prozent der Erziehungsgeldempfängerinnen sind nämlich nicht selbst berufstätig. In allen Sozialsystemen arbeiten wir an eigenen Ansprüchen für Frauen, an gleicher Entlohnung für gleiche Arbeit und an gleichen Zugangschancen. Nur bei der Erziehung der Kinder heißt es wieder: Du hast doch einen Mann, der verdient.

Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die zu Recht fordern, dass Erziehungsleistungen von der Gesellschaft anerkannt werden müssten. Schade, dass Sie, Frau Ministerin, Ihrem Berater Professor Rürup zwar immer dann folgen, wenn er fordert, Frauen sollten nach der Geburt ihrer Kinder aus Gründen des Wirtschaftswachstums und wegen der sonst durch sie verursachten Kosten möglichst schnell wieder arbeiten. Wenn er aber in einem von Ihrem Haus bezahlten Gutachten rät, durch Einführung eines Elterngeldes die Motivation, Kinder zu bekommen, zu steigern, reagieren Sie mit dem Argument der Unfinanzierbarkeit.

Wenn auch die Gründe, die Professor Rürup für die Einführung eines Elterngeldes anführt, nicht mit denen für die Einführung eines Familiengeldes identisch sind, so geht er hinsichtlich der Höhe weit über unsere Forderungen hinaus. Nach seinen Vorstellungen sollen zwölf Monate lang 67 Prozent des letzten Nettolohns als Erziehungsgeld gezahlt werden. Zur Wahrheit gehört auch, offen anzusprechen, dass eine solche Forderung nicht in einem Schritt finanzierbar ist. Das haben wir bei unserem Familiengeld auch zugegeben.

Sie, Frau Ministerin, verfolgen aber eine völlig andere Richtung. Für Sie liegt die Zukunft in der Fremdbetreuung, und zwar in einem möglichst jungen Kindesalter. Die Behauptung, allein durch die Verbesserung der Betreuungssituation würden mehr Kinder geboren, wird durch das umfassende Ganztagsangebot und die trotzdem schlechten Geburtenzahlen in den neuen Ländern Lügen gestraft.

In Erfurt gibt es eine bezahlbare Rundumbetreuung für Kinder einschließlich eines Kinderhotels, aber die Geburtenzahlen sind trotzdem schlecht. Die Verbesserung der Ganztagsbetreuung ist zwar notwendig -darin gebe ich Ihnen Recht -, aber sie ist kein Allheilmittel.

Stellen Sie nicht ständig die Familien ins Abseits, die ihre Kinder eine Zeit lang selbst betreuen wollen! Ich nenne ein zweites Beispiel für den Unterschied zwischen Aussage und Wahrheit. Die Einführung des Kinderzuschlags wird immer wieder als wichtiger Schritt zu einer gezielten Bekämpfung von Kinderarmut präsentiert.

Es soll verhindert werden, dass Familien allein wegen ihrer Kinder auf Sozialhilfe bzw. später auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Damit würden rund 150 000 Kinder und deren Familien aus dem Empfängerkreis des Arbeitslosengeldes II herausfallen, wird behauptet.

So viel zur politischen Aussage. Wahr ist daran, dass die Familien aufgrund des Kinderzuschlags künftig nicht mehr in der Statistik der Sozialhilfe oder des Arbeitslosengeldes II aufgeführt werden. Ist das aber eine gezielte Bekämpfung der Kinderarmut?

Die Wahrheit zu dieser Aussage ist den Erläuterungen des Gesetzentwurfs zu Hartz IV zu entnehmen:
Die Einführung des Kinderzuschlages führt dazu, dass geringere Leistungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende erforderlich sind.

Nur etwa ein Drittel der Kosten sind echte Mehrkosten, - und damit auch echte Leistungen für Familien! -die anderen zwei Drittel werden durch entsprechend geringere Ausgaben bei der Grundsicherung kompensiert.

Ich glaube, den Familien ist es völlig egal, wie die Förderung bezeichnet wird. Tatsächlich bekommen aber nur die wenigsten dadurch mehr Geld - dafür bekommen sie eine geringere Grundsicherung.

Das ist insofern egal.

Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Familienpolitik auch im übrigen Haushalt verankert ist -das ist auch die Wahrheit, so beispielsweise im Einkommensteuerrecht. Ich werde im weiteren Verlauf versuchen, Sie auf den Weg der Wahrheit zu führen. Sie können dann darauf reagieren. Ein Blick in das Steuerrecht zeigt, dass die Situation für Familien auch in diesem Bereich nicht besser ist. Damit komme ich zum dritten Beispiel, der Eigenheimzulage:

Noch in der letzten Ausgabe der Zeitschrift "mobil" der Deutschen Bahn AG haben Sie, Frau Schmidt, stolz verkündet, dass die Eigenheimzulage für Familien mit Kindern beibehalten wird. Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Zeitschrift sah die Wahrheit schon ganz anders aus.

Auf die Ausgabe der Zeitschrift, in der Sie darstellen, warum es wenige Wochen später doch richtig sein soll, den Familien die Eigenheimzulage wegzunehmen, werde ich wohl lange warten müssen.

Das vierte Beispiel: der Haushaltsfreibetrag. Sie verkaufen die Einführung des Freibetrags in Höhe von 1 300 Euro als Kompensation für wirklich Alleinerziehende für wirklich den Wegfall des Haushaltsfreibetrags 2004 durch das Vorziehen der nächsten Stufe der Steuerreform. Die Formulierung ist sehr präzise gewählt und damit auch nicht zu beanstanden.

Wirklich wahr ist aber, dass Sie durch die Beschränkung der Berechtigung auf Alleinlebende allein 2004 440 Millionen Euro einsparen und dass der ursprüngliche Haushaltsfreibetrag, der durch Ihre Regierung abgeschmolzen wurde, 2 340 Euro betragen hat.

- Warum das Verfassungsgericht bei dem neuen Freibetrag anders entscheiden sollte als bei dem alten, ist völlig unklar. Außerdem hat das Verfassungsgericht nicht entschieden, dass Haushaltsfreibeträge für Alleinerziehende abzuschaffen sind, sondern, dass es eine Gleichbehandlung von Alleinerziehenden und verheirateten Paaren geben soll.

Offensichtlich scheint der Freibetrag auch in Ihrem Programm ein Weg zu sein, Familien zu unterstützen. Der Familienleistungsausgleich ist doch ein deutlicher Schritt in diese Richtung. Aber der angekündigte Freibetrag fängt noch nicht einmal die Hälfte der abgeschafften Vergünstigungen auf.

Dass Sie Gegner der Freibeträge sind, haben Sie auch 2001 bewiesen. Sie mögen vielleicht vergessen haben, dass Sie zusätzlich zum Haushaltsfreibetrag auch die Ausbildungsfreibeträge um die Hälfte gekürzt haben. Die Eltern von in der Ausbildung befindlichen Kindern merken das aber jedes Jahr aufs Neue an ihrem Lohnstreifen.

Fünftes Beispiel ist die Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten von Kleinstkindern, das 1,5-Milliarden-Euro-Krippenprogramm. Schon seit einiger Zeit spricht niemand mehr von einer Bereitstellung dieser Summe im Jahre 2004.

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Antje Tillmann: Das mache ich.

Nicolette Kressl (SPD): Sehr geehrte Frau Kollegin, bevor Sie hier weiter an der Legendenbildung arbeiten: Sollten Sie bei der Gesetzgebung der letzten Jahre im Bereich des Familienleistungsausgleichs übersehen haben, dass der Haushaltsfreibetrag keineswegs ersatzlos gestrichen oder abgeschmolzen worden ist, sondern auf ausdrückliche Empfehlung in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einen Freibetrag zur Betreuung, Erziehung und Ausbildung umgewandelt worden ist, der im Übrigen unabhängig von der Art der Betreuungsleistung der Eltern gewährt wird, was gleichzeitig Ihre Behauptung von vorhin entkräftet, die SPD bzw. die Familienministerin würde von Eltern erbrachte Betreuungsleistungen nicht wertschätzen? Ich bitte Sie, die Behauptung, der Haushaltsfreibetrag sei ersatzlos gestrichen worden, in Zukunft zu unterlassen. Sie sagen das nur, weil er kein eigenständiger Freibetrag mehr ist, sondern im Rahmen des Familienleistungsausgleichs in den gemeinsamen Freibetrag eingebaut worden ist.

Antje Tillmann :
Liebe Kollegin, Sie können ganz sicher sein, dass ich als Steuerberaterin sehr wohl weiß, welche Freibeträge im Jahre 2001 abgeschafft und welche eingeführt worden sind. Sie können auch sicher sein, dass sich bei der überwiegenden Zahl der Mandanten, die auszubildende Kinder hatten, der neue Freibetrag schlechter ausgewirkt hat. Der Freibetrag für unter 18-Jährige ist komplett gestrichen worden und der Betreuungsfreibetrag fängt dies nicht annähernd auf. Aber wir können nach meiner Rede gerne weiter über dieses Thema sprechen; ich kann Ihnen Zahlen dazu vorlegen.

Ich fahre nun in meiner Rede fort. Schon seit einiger Zeit spricht niemand mehr von der Bereitstellung der Gelder aus dem 1,5-Milliarden-Krippenprogramm im Jahre 2004. Im roten Parteibuch "Agenda 2010", das übrigens vom Steuerzahler bezahlt wurde, heißt es: Der Bund wird den Kommunen ab 2005 jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um die Betreuung für Kinder unter drei Jahren auszubauen. Diese Aussage ist schlichtweg nicht wahr. Der Bund stellt ausweislich des Haushalts keinen einzigen Euro zur Verfügung. Die Summe - Frau Ministerin, in Ihren Reden erwähnen Sie es immer korrekt -, die nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten ausmacht, soll aus der Gemeindewirtschaftsteuer erbracht werden, was eine ganz klare Steuererhöhung darstellt, und aus der Reduzierung der Leistungen für Arbeitslosengeldempfänger erwirtschaftet werden. Offensichtlich sind Sie noch nicht auf dem aktuellen Stand Ihres Regierungsprogramms; genau dies steht dort wörtlich, beide Varianten sollen die Kinderkrippen finanzieren.

Hinsichtlich der privaten Möglichkeiten der Kinderbetreuung loben Sie sich im Parteitagsbeschluss ungefähr wie folgt: Wir haben die geringfügige Beschäftigung modernisiert und damit Unterstützung bei der Kinderbetreuung erleichtert. Wahr ist jedoch, dass Sie jahrelang die hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisse verurteilt haben.

Genauso wahr ist es, dass Sie bei der Neuregelung der Minijobs die Regelung der Kinderbetreuung in der ersten Beratungsrunde schlichtweg vergessen haben. Das mussten wir erst einbringen, damit es zu dieser Begünstigung noch kam.

Leider geht dieses Ein-bisschen-die-Wahrheit-Sagen auch beim Haushaltsverfahren weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD- und Grünen-Fraktion. Gern gebe ich zu, dass ich Sie im letzten Jahr bewundert habe, als Sie sich in den Haushaltsberatungen die Mühe gemacht haben, die globale Minderausgabe in allen Haushalten aufzulösen. Sie haben in Einzelanträgen heruntergebrochen, was nach Ihrer Auffassung politisch passieren muss. In diesem Jahr werden Sie zwar nicht müde, uns wegen unseres Verhaltens zu kritisieren - darauf komme ich später zurück -; aber Ihre Anträge sind auch nicht gerade zukunftsweisend. Ich muss keine Hellseherin sein, um vorherzusagen, dass in Ihren gleich folgenden Reden die gesamte globale Minderausgabe in Höhe von fast 23 Millionen Euro, die immer noch im Einzelplan 17 zu erbringen ist, keinen Raum einnehmen wird. Ganz im Gegenteil, Sie haben sogar geschätzte Einnahmepositionen noch erweitert, um Ihre Anträge zu finanzieren. Dies erschwert es natürlich dem Ministerium, diese 23 Millionen Euro zusätzlich einzusparen.

Auch werden Sie bestimmt darauf hinweisen, dass durch Ihren Antrag die Mittel im Kinder- und Jugendplan um 4,5 Millionen Euro aufgestockt wurden. Das ist wahr. Aber zeitgleich haben Sie Mittel für die Integration junger Zuwanderer und Zuwandererinnen um dieselbe Summe gekürzt.

Da die Zweckbestimmung im KJP für diese 4,5 Millionen Euro "Zuwendungen für junge Menschen mit Migrationshintergrund" lautet, geht dieser Antrag für die jungen Menschen tatsächlich bestenfalls plus/minus null aus, obwohl in der Regierungsvorlage das KJP um rund 8,5 Prozent reduziert wurde.

Sie halten lieber Ihre Prestigeobjekte wie zum Beispiel das Programm "Jugend bleibt" oder das JUMPProgramm - ich weiß, dass das in einem anderen Haushalt

etatisiert ist - hoch. Darauf legen Sie Wert, und das, obwohl Ihnen der Bundesrechnungshof in seinem jüngsten Bericht bestätigt, dass diese Programme nur dem Zwischenparken junger Menschen dienen.

Entgegen der gesetzlichen Forderung stellen die Arbeitsämter nämlich nicht sicher, dass Jugendliche, die in Sonderprogrammen sind, auf frei werdende Stellen vermittelt werden. Selbst eine Stelle, die am selben Ort frei ist, wird dem Jugendlichen, der in einem Sonderprogramm ist, nicht zugewiesen. Angesichts dessen ist es für die Jugendlichen eher schädlich, an solchen Maßnahmen teilzunehmen. Was macht die Ministerin? Sie sucht während der Haushaltsberatungen für das Unterhaltsvorschussgesetz 40 Millionen Euro und findet diese flugs in der Haushaltsstelle des Erziehungsgeldes mit der Begründung, die dort etatisierten Mittel würden sowieso nicht gebraucht. Wenige Wochen vorher ist meinem Kollegen Fricke und mir in der Berichterstatterrunde geschworen worden, dass diesmal die Haushaltsstelle Erziehungsgeld ganz knapp kalkuliert sei und dass dort ganz bestimmt keine Luft mehr sei.

Das nenne ich Zaubern von Deckungsvorschlägen. Das ist aber keine ernsthafte Beratung. Dass wir bei dieser Art Zauber nicht mitmachen wollen, können Sie sich wohl denken.

Ich habe schon in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass nicht einmal die Hälfte der von uns zu beratenden Änderungsgesetzentwürfe zu Beginn der Beratung vorgelegen hat. Die Entwürfe der Gesetze betreffend den Kinderzuschlag, den Erziehungsfreibetrag und den Unterhaltsvorschuss sind erst während der laufenden Beratungen eingereicht worden. Bei den ganztägigen Anhörungen zu diesen Gesetzentwürfen lagen den Sachverständigen die aktuellen Fassungen zum Teil noch gar nicht vor.

Die Vorschläge von Koch und Steinbrück sind ebenfalls erst während der laufenden Beratungen eingebracht worden und sollten ursprünglich der Absicherung des Risikos dienen, dass im Vermittlungsausschuss nicht alle Ihre Gesetzentwürfe durchkommen. Tatsächlich hat Finanzminister Eichel pauschal 1,2 Milliarden Euro, die durch Subventionsabbau erzielt werden sollen, in den Haushalt eingestellt mit der Bemerkung, die näheren Einzelheiten könne man ja im Vermittlungsausschuss klären.

Immerhin sind 50 Steuergesetze von den Änderungen betroffen, über die wir bislang nicht einmal beraten haben. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass mir eine solche Beratung keinen Spaß macht.

Aus diesem Grund wollten wir die Haushaltsberatungen aussetzen und nach dem Ende der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wieder aufnehmen. Sie haben am kommenden Freitag noch immer die Chance, das zusammen mit uns durchzusetzen. Ich würde mich freuen.

Ansonsten müssen Sie das vorliegende Zahlenwerk "Haushalt" kann man das nach unserer Ansicht nicht nennen - alleine verantworten. Danke.

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