Digitales Pexels

Digitalisierungsaufwand im Steuerrecht transparent machen

Digitalisierungsaufwand im Steuerrecht transparent machen

Die Ampelfraktionen haben am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags einen von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Antrag zur obligatorischen Offenlegung und Finanzierung von Digitalisierungskosten im Rahmen steuerlicher Gesetzgebungsverfahren abgelehnt. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Johannes Steiniger:

Tillmann: „Können wir Unternehmen und Bürger entlasten, ohne Steuermilliarden in die Hand nehmen zu müssen? Ja, können wir! Indem wir die Finanzverwaltung digitaler aufstellen. Dazu muss bereits im Gesetzgebungsverfahren klar sein, welchen IT-Aufwand eine steuerliche Regelung verursacht. Dies haben wir mit unserem heute beratenen Antrag gefordert.

Doch hier steht die SPD-geführte Ampel auf der Bremse. Die Digitalisierung ist trotz aller Lippenbekenntnisse keine Priorität der Koalition. So verwundert es auch nicht, dass die Rückübermittlung von Korrekturen in der E-Bilanz durch das Finanzamt an den Steuerpflichtigen elektronisch noch immer nicht möglich sind, obwohl wir vor 13 Jahren mit dem SPD-Finanzminister Steinbrück im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen beschlossen hatten. Unternehmen könnten hohe Kosten sparen, wenn es das versprochene medienbruchfreie Verfahren bei der Rückübermittlung von Korrekturbilanzen gäbe. Die Realisierung dieses Rückübermittlungskanals ist nach mehrmaligen Verschiebungen nun für 2024 geplant.

Ganz aktuell macht die technische Umsetzung der Grundsteuerreform keinen guten Eindruck. Man braucht schon eine Portion Humor, wenn man hört, dass die Grundstücksdatenbank LANGUSTE einen Monat nach Ablauf der Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen in Betrieb gehen wird. Hier sollen die Daten der Kataster-, Vermessungs- und Grundbuchämter wie Lage und Größe aller Grundstücke in Deutschland sowie das Einheitswertaktenzeichen vorgehalten werden. Eine zutreffende Kostenprognose, eine andere Prioritätensetzung und nur wenige Monate frühere Programmierung hätte Eigentümern wie Steuerberatern bei der Ermittlung der für die Grundsteuer erforderlichen Parameter viel Zeit und Mühe erspart.“

Steiniger: „Unser Ziel ist, dass die große Masse der Steuerbescheide künftig automatisch entstehen – von der elektronischen Erklärungsabgabe über die maschinelle Prüfung bis zum digitalen Steuerbescheid. Damit neue Steuergesetze diesem Ziel nicht entgegenlaufen, bedarf es schon bei der Gesetzgebung einer Prüfung der IT-Umsetzung hinsichtlich der Zielerreichung als auch der Realisierbarkeit.

Die Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen muss am Anfang stehen. Der Gesetzgeber muss deshalb für jede Steuerrechtsänderung eine gesonderte IT-Folgenabschätzung vorgelegt bekommen, aus der sich der zeitliche und finanzielle Umsetzungsaufwand ergibt. Eine elektronische Umsetzung ermöglicht aber im Gegenzug auch Einsparpotentiale. Zur Vervollständigung des Bildes müssen auch diese transparent dargelegt werden. Mit der Ablehnung unseres Antrags bricht die Koalition ein weiteres Wahlversprechen und verpasst erneut eine Chance, die Digitalisierung der Steuerverwaltung in allen Bereichen und auf allen staatlichen Ebenen zügig voranzutreiben, endlich für einheitliche Standards sorgend.“