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EU-einheitliche Regelungen für Crowdinvesting-Dienstleistungen

EU-einheitliche Regelungen für Crowdinvesting-Dienstleistungen

Provisionsdeckel bei Restschuldversicherungen und weitere Stärkung des Verbraucherschutzes

Heute hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages den Entwurf eines Gesetzes zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sowie der zuständige Berichterstatter Dr. Carsten Brodesser:

Antje Tillmann: „Das Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz haben wir genutzt, um den Anleger- und Verbraucherschutz nachhaltig zu stärken. Bei der Restschuldversicherung schieben wir den teilweise deutlich überhöhten Kostengestaltungen einen Riegel vor und begrenzen die Provisionen auf 2,5 % der Darlehenssumme. Außerdem stützen wir die Pensionskassen. Künftig wird es Arbeitgebern leichter möglich sein, erforderliche Unterstützungszahlungen an die Pensionskassen zu leisten und damit Finanzierungsdefizite zu beheben. Auf diese Weise stellen wir die Finanzierbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge in diesem Bereich sicher. Schließlich haben wir die Insolvenz des Factoringinstituts AvP Deutschland GmbH zum Anlass genommen, um in diesem Bereich die Aufsicht zu stärken. Der BaFin geben wir dadurch die Möglichkeit, Schadensfälle künftig früher zu erkennen und Gefahren abzuwehren.“

Dr. Carsten Brodesser: „Mit diesem Gesetz haben wir das immer populärer werdende Finanzierungsinstrument der Schwarmfinanzierung auf europarechtlich solide Beine gestellt, sowie die Haftung für fehlerhafte Informationen für den Verbraucher klargestellt.

Dem Gesetz wurden aber auch eine Reihe anderer Gesetzesvorhaben wie der Deckelung von Abschlussprovisionen bei Restschuldversicherungen angehängt, die wir bereits im letzten Jahr wegen Verwerfungen am Markt eingefordert hatten. Auswüchse mit in der Spitze von über 50 % Provision (der Spitzenwert lag sogar bei 79 %) sind nun ab dem 1. Juli 2022 durch eine Deckelung auf 2,5 % des versicherten Darlehensbetrages begrenzt. Damit haben wir für die Verbraucher Rechtssicherheit geschaffen und klare Planken eingezogen, denen viele Menschen gerade in der Corona-Zeit durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit mit ihren Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt sind. Auch die Vorgaben zur Stornohaftung, die bislang nur für den Bereich der substitutiven Krankenversicherung und der Lebensversicherung gelten und bei denen eine gesetzliche Stornohaftung von fünf Jahren vorgesehen ist, haben wir auf die Restschuldversicherung ausgedehnt. Ich gehe davon aus, dass zukünftig die Kosten für Restschuldversicherungen deutlich sinken.“