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Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Eckpunkte für das Überbrückungshilfeprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen stehen fest

Im Zuge des Konjunkturpakets haben wir auch Überbrückungshilfen in Höhe von 25. Mrd. € für kleine und mittelständische Unternehmen auf den Weg gebracht. Die Förderung beträgt bis zu 150.000 Euro für drei Monate. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb. Mit dem neuen Programm können Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten erhalten. Unternehmen, die Soforthilfe des Bundes und der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt.

Gut, dass damit die Betriebsausgaben abgesichert sind. Das Problem der Lebenshaltungskosten ist damit jedoch noch nicht gelöst.


Eckpunktepapier: hier einsehen