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Nichtbeanstandungsregelung bei Registrierkassen

Nichtbeanstandungsregelung bei Registrierkassen

Antje Tillmann: "Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern haben sich im Hinblick auf die Pflicht zu zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen in Registrierkassen auf eine Nichtbeanstandungsregelung geeinigt. Bis zum 30. September 2020 werden es die Finanzbehörden nicht beanstanden, wenn eine Kasse noch keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung aufweist. Das BMF-Schreiben ist inzwischen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und auf der Internetseite des BMF eingestellt.