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Brexit-Folgen minimieren

Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen und Verbraucher

Deutschland will negative Brexit-Folgen für Unternehmen und Verbraucher minimieren

Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG) abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:

„Mit dem Gesetz treffen wir notwendige Regelungen im Steuer- und Finanzmarktbereich zur Begleitung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU. Und dies unabhängig davon, ob es einen geregelten oder ungeregelten Brexit gibt.

Die Regelungen im Steuerrecht verhindern, dass allein der Brexit für den Steuerpflichtigen nachteilige Rechtsfolgen auslöst. So wird u.a. bei Riester-Verträgen nicht die schädliche Verwendung ausgelöst, wenn Steuerpflichtige bei „Altverträgen“ ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben. Ebenso wird die Rechtsform der Limited steuerlich fortgeführt, indem klargestellt wird, dass allein der Brexit zu keiner Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven führt.

Der Gesetzentwurf ermöglicht es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs­aufsicht (BaFin) im Finanzmarktbereich, für maximal 21 Monate nach dem Brexit-Zeitpunkt, Maßnahmen zur Vermeidung von Nachteilen für die Funktionsfähigkeit oder die Stabilität der Finanzmärkte bzw. zum Schutz der Versicherungsnehmer zu treffen. Wir haben festgelegt, dass die BaFin bei der Erstanwendung die maximal möglichen Fristen in der Regel nicht pauschal und in vollem Umfang ausschöpft, sondern risikoorientiert vorgeht und auch mit der Möglichkeit von Fristverlängerungen arbeitet. Die Bundesregierung wird dem Finanzausschuss nach Ablauf von 12 Monaten über die von der BaFin getroffenen Maßnahmen berichten.“